Bundesgerichtshof: Hipp Gesundheitshinweis auf Babynahrung unzulässig
Der Babynahrungshersteller Hipp darf nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes nicht mehr mit dem Slogan „Praebiotik + Probiotik – Mit natürlichen Milchsäurekulturen zur Unterstützung einer gesunden Darmflora“ auf seinen Milchpulver-Packungen werben.