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Für den Begriff "auto".

Rückruf: Kinder-Stiefel

  Kinder-Stiefel, Oberteil: braun „Leder-Look“ gemischtes Material; Reißverschluß an der Seite, braunes Textil-Futter, Brandsohle: braun Textil geklebt auf Kunststoff-Schaum; braun Gummisohle. Das Produkt stellt ein erhöhtes chemisches Risiko dar, da es Azo-Farbstoffe enthält

Leuchtende Lebensretter – So wird der Schulweg von Kindern sicherer

Vorsicht – Risiko! In den Herbst- und Wintertagen ereignen sich drei Viertel aller morgendlichen Schulwegunfälle von Kindern als Fußgänger. Einer der Hauptgründe: mangelnde Sichtbarkeit bei Dämmerung und Dunkelheit. Besonders unfallkritisch sind die Zeiten zwischen 7 und 8 Uhr morgens und zwischen 16 und 18 Uhr am Nachmittag, die Zeit, in der es noch dunkel ist oder bereits wieder dämmert

Kindersitze im Test – Wenn’s vorne kracht, ist „rückwärts“ sicherer

Der ADAC hat, zusammen mit seinen europäischen Partnerclubs und der Stiftung Warentest, zehn Kindersitze getestet. In allen Klassen gibt es gute Produkte. Die Auswahl von Sitzgelegenheiten für die Kleinen wird also leichter. Unter den getesteten Produkten befinden sich auch zwei rückwärts gerichtete Sitze (Reboardsysteme) für Kinder von neun bis 18 kg. Diese haben sich im Frontalcrash als besonders sicher bewährt

Prüfnorm für Kindersitze ECE-R44

Nach § 21 (1a) der Straßenverkehrsordnung dürfen Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, in Kraftfahrzeugen nur mit Rückhalteeinrichtungen für Kinder (Kindersitze) mitgenommen werden. Kinder, die jünger als 12 Jahre alt, aber größer als 150 cm sind, dürfen demnach ohne Kindersitz transportiert werden, ebenso Kinder,...

TÜV Rheinland PROOF

Mit dem Proof-Zeichen „sicherheits- und schadstoffgeprüft“ signalisiert der Hersteller die freiwillige Prüfung seiner Artikel durch ein unabhängiges Labor des TÜV Rheinland. Vergeben wird das Siegel ausschließlich für Spielzeuge, deshalb der stilisierte Teddy in dem Siegel. Die wesentliche Grundlage zur Vergabe des Prüfzeichens ist die Erfüllung der grundsätzlichen Sicherheitsanforderungen der europäischen Spielzeugrichtlinie...

Geprüfte Sicherheit (GS-Zeichen)

Das Siegel Geprüfte Sicherheit (GS-Zeichen) bescheinigt, dass ein Produkt den Anforderungen des Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) entspricht, die z. B. in Unfallvorschriften der Berufsgenossenschaften, DIN- und EN-Normen oder anderen allgemein anerkannten Regeln der Technik konkretisiert sind