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Für den Begriff "auto".

Prüfnorm für Kindersitze ECE-R44

Nach § 21 (1a) der Straßenverkehrsordnung dürfen Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, in Kraftfahrzeugen nur mit Rückhalteeinrichtungen für Kinder (Kindersitze) mitgenommen werden. Kinder, die jünger als 12 Jahre alt, aber größer als 150 cm sind, dürfen demnach ohne Kindersitz transportiert werden, ebenso Kinder,...

TÜV Rheinland PROOF

Mit dem Proof-Zeichen „sicherheits- und schadstoffgeprüft“ signalisiert der Hersteller die freiwillige Prüfung seiner Artikel durch ein unabhängiges Labor des TÜV Rheinland. Vergeben wird das Siegel ausschließlich für Spielzeuge, deshalb der stilisierte Teddy in dem Siegel. Die wesentliche Grundlage zur Vergabe des Prüfzeichens ist die Erfüllung der grundsätzlichen Sicherheitsanforderungen der europäischen Spielzeugrichtlinie...

Geprüfte Sicherheit (GS-Zeichen)

Das Siegel Geprüfte Sicherheit (GS-Zeichen) bescheinigt, dass ein Produkt den Anforderungen des Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) entspricht, die z. B. in Unfallvorschriften der Berufsgenossenschaften, DIN- und EN-Normen oder anderen allgemein anerkannten Regeln der Technik konkretisiert sind