Rauchmelder: Bis Juli nachrüsten, sonst kann es teuer werden
Für neu errichtete Häuser und Wohnungen gibt es diese Pflicht bereits seit 2003. „Zum 12. Juli läuft die Übergangsfrist für bestehende Gebäude ab“, so Antje Kahlheber von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „In Schlafräumen und Kinderzimmern sowie Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, muss bis dahin jeweils ein Rauchwarnmelder angebracht werden“....