CleanKids Magazin - Das Familienmagazin

Verkaufsverbot: Luftballons

 Die Luftballons werden farblich gemischt in einem Plastikbeutel mit jeweils 50 Stück verkauft. Die Produkte enthalten Nitrosamine, die als krebserregend eingestuft sind. Verbraucher sollten in Besitz befindliche Ballons zurückbringen oder entsorgen!

Verkaufsverbot: Luftballons

Luftballons farblich gemischt in einem Kunststoffbeutel und dem Aufdruck „High Quality – 100% Latex“. Es sind jeweils 100 Luftballons in der Verpackung. Die Produkte enthalten Nitrosamine, die als krebserregend eingestuft sind. Verbraucher...

Rückruf: Luftballons Zeeman

Luftballons: 25 Stück in einem Plastikbeutel mit einem Karton-Etikett. Farben der Luftballons sind rot, orange, grün, rosa, blau und gelb. Das Produkt stellt eine chemische Gefahr dar, aufgrund der Migration von 0,091...

Babyschnuller sind Bisphenol-A-belastet

Hormonell wirksame Chemikalien in Kinderartikeln und lebensmittelnahen Anwendungen gehören verboten – Berlin: Viele Babyschnuller sind mit hormonell wirksamen Chemikalien belastet. In allen zehn durch ein Testlabor im Auftrag des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) untersuchten Schnullern wurde Bisphenol A gefunden