Haftpflichtversicherungen – Schäden durch Kinder oft nicht gedeckt
18.08.2009 – Die private Haftpflichtversicherung zahlt bei durch eigene Kinder verursachte Schäden grundsätzlich erst ab einem Alter von sieben Jahren, im Straßenverkehr sogar erst ab zehn Jahren. Kinder sind zwar bei ihren Eltern mitversichert. Doch bis zu diesem Alter sind sie deliktunfähig. Darauf weist die Zeitschrift Finanztest in ihrer September-Ausgabe...