Verkehrsverbot für Sophie la Girafe: Überwachungsbehörde erstattet Strafanzeige
Das chemische und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart (CVUA) hat jetzt festgestellt, dass „entsprechend § 32 Abs. 2 LFBG für die vorgelegte Probe“ der französischen Kultgiraffe Sophie „ein Verkehrsverbot“ besteht. Denn die von der baden-württembergischen Überwachungsbehörde untersuchte Probe enthielt 1.770 Mikrogramm lösliche nitrosierbare Amine pro Kilogramm. Damit sei der Grenzwert „um das ca....