Kategorie: Produktrückrufe
Die YIU GmbH mit Sitz in Glinde ruft verschiedene Tofu-Snacks zurück, nachdem bei Untersuchungen der verbotene Farbstoff Dimethylgelb (Buttergelb) festgestellt wurde. Der Azofarbstoff ist aufgrund der stark krebserregenden Wirkung verboten.
Der Devil Schaumkleber der PICHLER Kunststofftechnik GmbH sollte nicht mehr verwendet werden. Beim Verwenden wird gesundheitsschädliches Toloul freigesetzt.
Die niederländische Drogeriekette Kruidvat und die Titaniumbaby International B.V.rufen Aluminium Thermosflaschen zurück. Nach Angaben des Unternehmens wurde festgestellt, dass bei den Thermosflaschen Herstellungsfehler aufgetreten sind. Dies kann dazu führen, dass der Verschluß nicht richtig schließt. Dadurch kann es zu schweren Verbrennungen / Verbrühungen kommen, wenn heiße Flüssigkeit ausläuft
Die niederländische Drogeriekette Trekpleister ruft das Disney Princess Musik-Set zurück. Als Grund für den Rückruf wird angeführt, dass sich am Xylophon (siehe Bild) ein sechseckiges Kleinteil lösen kann. Dieses kann von Kleinkindern verschluckt werden und schlimmstenfalls zur Erstickung führen. Die betroffenen Produkte wurden seit dem 23. September 2014 über Trekpleister-Filialen zu € 12.99...
Die Plusfood Germany GmbH ruft „Knusper Dinos“ der Marke „Karli Kugelblitz & Friends“ zurück: Es ist nicht auszuschließen, dass sich kleine Kunststofffolien-Teile in einzelnen „Knusper Dinos“ befinden können. Die Plusfood Germany GmbH und Netto Marken-Discount haben umgehend reagiert und aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes die Ware mit den Mindesthaltbarkeitsdaten 03-2016 und 04-2016...
In diesem Loom-Set stecken verbotene Weichmacher. Bis zu 45% Anteil des verbotenen Weichmachers DEHP finden sich in den beiliegenden Charms (Anhängern). Weichmacher sind nicht gebunden, sondern dünsten aus und reichern sich auch im Hausstaub an.
Auch in dieser Puppe steckt der verbotene Weichmacher DEHP in hoher Konzentration. Das meldet das europäische Schnellwarnsystem Rapex in der Wochenmeldung 1/2015. Gemäß der REACH-Verordnung sind die Weichmacher (sogenannte Phthalate) DEHP, DBP und BBP in allen Spielzeugen und Babyartikeln verboten. Die Weichmacher Phthalate DINP, DIDP und DNOP sind verboten, wenn...
In dieser Puppe steckt der verbotene Weichmacher DEHP in hoher Konzentration. Gemäß der REACH-Verordnung sind die Weichmacher (sogenannte Phthalate) DEHP, DBP und BBP in allen Spielzeugen und Babyartikeln verboten. Die Weichmacher Phthalate DINP, DIDP und DNOP sind verboten, wenn das Produkt von Kindern in den Mund genommen werden kann.