Abenteuer Baustelle: Wer haftet, wenn Kinder toben?
Wiesbaden, 28. August 2012. Kinder sind abenteuerlustig – und was übt größeren Reiz aus als eine benachbarte Baustelle? Doch wenn bei der Erforschung des Gebäudes etwas kaputt geht, sind keineswegs immer die Eltern für den Schaden verantwortlich. „Vater und Mutter haften nur, wenn sie nachweislich ihre Aufsichtspflicht verletzt haben“, erklärt...