Stevia: Hohe Süßkraft, zahn- und figurfreundlich
Stevia ist seit 2. Dezember 2011 als Lebensmittelzusatzstoff E 960 europaweit zugelassen. Süßkraut zu raspeln ist nun auch in Lebensmitteln erlaubt, im Rahmen gesetzlicher Anwendungsvorschriften. TÜV SÜD-Lebensmittelexperte Dr. Andreas Daxenberger empfiehlt Verbrauchern dennoch, genau auf die Deklaration der Stevia-Süße zu achten. Zum Backen für Ostern ist Stevia aber nur bedingt...