Silvester: Finger weg von illegalem Feuerwerk
Mit der Richtlinie „Pyrotechnik“ gilt seit 2010 in der EU nur eine Prüfnummer für Silvesterfeuerwerk – die Registriernummer. Eine BAM-Zulassung ist nicht mehr erforderlich. In Europa wird Feuerwerk durch benannte Stellen geprüft. Das sind neutrale, unabhängige und kompetente Organisationen, die der EU-Kommission von den jeweiligen Mitgliedstaaten benannt werden. So dürfen...