Autor: CleanKids-Magazin

CE-Kennzeichnung

Die CE-Kennzeichnung (entweder von franz. Communauté Européenne = „Europäische Gemeinschaft“ oder Conformité Européenne, svw. „Übereinstimmung mit EU-Richtlinien“) ist eine Kennzeichnung nach EU-Recht für bestimmte Produkte in Zusammenhang mit der Produktsicherheit

Geprüfte Sicherheit (GS-Zeichen)

Das Siegel Geprüfte Sicherheit (GS-Zeichen) bescheinigt, dass ein Produkt den Anforderungen des Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) entspricht, die z. B. in Unfallvorschriften der Berufsgenossenschaften, DIN- und EN-Normen oder anderen allgemein anerkannten Regeln der Technik konkretisiert sind

Ü-Zeichen

Das Übereinstimmungszeichen kennzeichnet Bauprodukte, die den maßgeblichen technischen Regeln, der bauaufsichtlichen Zulassung, dem bauaufsichtlichen Prüfzeugnis oder der Zustimmung im Einzelfall entsprechen. In Deutschland ist es auch unter der Bezeichnung Ü-Zeichen bekannt, in Österreich als ÜA-Einbauzeichen. Es wird inzwischen weitgehend, jedoch nicht vollständig, durch die europaweit gültige CE-Kennzeichnung ersetzt.

Rückruf: Plüsch-Teddybär Rucksack

Plüschtier Rucksack (ca. 20 cm Länge) in Form eines Plüsch-Teddybär mit Soft-Füllung, ein Reisverschluß, ein Griff und ein abnehmbarer Schulterriemen. Das Produkt stellt ein Strangulationsrisiko dar, weil der Tragriemen zu lang ist: 950 mm anstelle von maximal 220 mm.

CleanKids informiert über Schadstoffe nicht nur im Kinderzimmer

Schadstoffe und Gifte sind heute zu einem Bestandteil des täglichen Lebens geworden, doch kaum ein Verbraucher scheint sich ernsthaft damit auseinanderzusetzen, und dies, obwohl es heute schon die Kleinsten zum Teil massiv betrifft. Formaldehyd, Pestizide, Weichmacher, PVC – die Liste ließe sich fortsetzen – sind heute noch immer ständiger Begleiter aufwachsender Kinder