Hier wache ich: Hundebesitzer haften trotz Warnschild für Bissverletzungen
Auf dem Schild am Gartentor steht in großen Buchstaben „Warnung vor dem Hund“. Die gängige Meinung: Wer das Grundstück trotzdem betritt, ist selbst schuld, wenn der Vierbeiner zubeißt. Doch das Gegenteil ist der Fall. Der Geschädigte kann den Hundebesitzer für Verletzungen mitverantwortlich machen. „Ein Hinweisschild reicht als Absicherung nicht aus....