Verbraucherschutz: Schwartauer Werke müssen die Kennzeichnung von Smoothies ändern
Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein hat vor dem Landgericht Lübeck für die Verbraucher ein Urteil erstritten, das es zukünftig den Schwartauer Werken untersagt, Smoothies in der bisherigen Form zu deklarieren.