Vermieter müssen Teil der CO2-Kosten für Heizung und Warmwasser tragen
Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz teilt die Kosten für den Kohlendioxid (CO2)-Ausstoß, der durch das Heizen mit fossilen Brennstoffen entsteht, zwischen Mietern und Vermietenden auf. Es gilt erstmals für Heizkosten, deren Abrechnungszeitraum 2023 begann. Diese erreichen in diesen Wochen die Haushalte. Seit 2021 hat der CO2-Ausstoß einen Preis, den zum Beispiel die Lieferanten...