Verschlagwortet: Kosmetik-Richtlinie
Dieses Set von „Street Looks“ bestehend aus „Sporty“ Duschgel und Eau de Toilette ist mit Vorsicht zu verwenden. Im Duschgel wurde Konservierungsmittel in einer Mischung von 5-chloro-2-methyl-isothiazol-3(2H)-one und 2 methylisothiazol-3(2H)-one weit über dem zulässigen Wert nachgewiesen.
Dieses Set von „Street Looks“ bestehend aus „Machismo“ Duschgel und Eau de Toilette ist mit Vorsicht zu verwenden. Im Duschgel wurde das Konservierungsmittel 5-chloro-2-methyl-isothiazol-3(2H) weit über dem zulässigen Wert nachgewiesen.
Dieses Set von „Street Looks“ bestehend aus „Sweetie“ Duschgel und Eau de Toilette ist mit Vorsicht zu verwenden. Im Duschgel wurde 5-Chlor-2-methyl-isothiazolin-3-on und 2-Methyl-isothiazolin-3-on weit über dem zulässigen Wert nachgewiesen.
Aktuell warnt das europäische Schnellwarnsystem Rapex vor zwei Sonnenmilchprodukten der Marke Goti. Grund für die Warnung sind fehlende Angaben zu den Inhaltsstoffen sowie ein zu hoher PH-Wert der Produkte Wir empfehlen: Ab in den Restmüll damit!
Immer wieder finden sich Berichte über quecksilberhaltige Kosmetik, die die Haut aufhellen oder eine antibakterielle Wirkung haben sollen. Extrem gesundheitsgefährdend sind diese Produkte. Auch die hier von den Deutschen Behörden gemeldete Seife enthält bedenkliche Mengen des giftigen Quecksilbers. Verbraucher sollten diese Seife allerdings nicht einfach in den Mülleimer werfen, sondern...
Diese Hautberuhigungscreme von Gigi enthält Lidocain. Dieses ist für Kosmetische Produkte gemäß der Kosmetik-Richtlinie nicht zugelassen. Lidocain (Handelsnamen beispielsweise Xylocain) ist ein Lokalanästhetikum. Wie alle Lokalanästhetika kann Lidocain die typischen Nebenwirkungen erzeugen; dazu gehören Wirkungen im Bereich des zentralen Nervensystems (wie z. B. Unruhe, Krampfanfälle u. a.), des Herzens (Rhythmusstörungen), Blutdruckabfall und...
Bei Untersuchungen wurde festgestellt, daß p-Phenylendiamin (PPD) in einer nicht zulässigen Konzentration in dem Henna Haarfärbeprodukt von Afrin’s vorhanden ist. Auch Untersuchungen des CVUA Karlsruhe ergeben immer wieder, dass Henna-Haarfarben im Handel sind, die außer der natürlichen Hennafarbe synthetische Farbstoff-Vorläufer p-Phenylendiamin (PPD) oder 2-Nitro-PPD enthielten.
Vor allem Kinderzeitschriften für Mädchen werden – um zusätzliche Kaufanreize zu schaffen – oftmals mit Beilagen wie Kosmetikprodukten verkauft. Aber genau diese Beilagen werden Jahr für Jahr zu einem großen Anteil von den Untersuchungsbehörden beanstandet.
Immer wieder finden sich Berichte über quecksilberhaltige Kosmetik, die die Haut aufhellen soll. Extrem gesundheitsgefährdend sind diese Produkte. Auch die hier von den Deutschen Behörden gemeldete Seife enthält bedenkliche Mengen des giftigen Quecksilbers. Verbraucher sollten diese Seife allerdings nicht einfach in den Mülleimer werfen, sondern eventuell in der nächsten Apotheke...
Wie in der RAPEX-Wochenmeldung vom 19.08.2011 berichtet, enthält dieses Hautaufhellende Produkt Hydrochinon. Hydrochinon ist toxisch, schleimhautreizend und steht auch in Verdacht krebserzeugend zu sein. Verbraucher sollten grundsätzlich auf Wunderpillen und Cremes aus dem Internet oder einschlägigen Shops verzichten, oder zumindest vor der ersten Anwendung Rücksprache mit ihrem Arzt halten.