Rückruf: Aufblasbares Krokodil von Sun Games
Durch die enthaltenen Weichmacher wird aus dem aufblasbaren Spielkrokodil eine chemische Keule. Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Wochenmeldung.
Rapex Wochenmeldung vom 15.10.2010
Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2010
Weitere Informationen Rapex Nummer: 8 – 1524/10 Kategorie: Spielzeug Produkt: Aufblasbares Spielzeug – Krokodil-Surfer Beschreibung: Aufblasbares Spielzeug in Form eines Krokodils, Größe 157 cm x 65 cm, grün und gelb mit schwarzen Punkten. Auf dem Etikett ist ein Name der Hersteller, Importeur, Händler und Warnungen in lettischer Sprache Meldendes Land: Lettland Herkunftsland: China Marke: Sun Games Typ / Artikel-Nr.: unbekannt EAN-Nummer: 2206890002690 Art des Rückrufs / der Warnung: Freiwilliger Austritt aus dem Markt, Vertrieb, Rückruf beim Verbraucher und unschädliche Beseitigung der Erzeugnisse durch den Händler Art der Gefährdung: Chemisch / Weichmacher Von diesem Produkt geht ein chemisches Risiko aus, weil das Spielzeug grüne Polymermaterial 0,024% Masse von Di-n-octylphthalat (DNOP), 23,5% Di-„Isononyl“ Phthalat (DINP) und 0,1% Di-„Isodecyl“ Phthalat (DIDP ), enthält das Spielzeug den gelben Polymermaterial 0,022% Masse von Di-n-octylphthalat (DNOP), 28,2% Di-„Isononyl“ Phthalat (DINP) und 0,084% Di-„Isononyl“ Phthalat (DIDP) enthält
Gemäß der REACH-Verordnung sind Phthalate DEHP, DBP und BBP in allen Spielzeugen und Babyartikeln verboten, während Phthalate DINP, DIDP und DNOP verboten sind, wenn das Spielzeug in den Mund von Kindern gelegt werden kann
Entspricht nicht : der REACH-Verordnung
Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX)
http://ec.europa.eu/rapex
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Deutsche Übersetzung: © CleanKids-Magazin, 2010 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-MagazinDie offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.