Verbotene Weichmacher und Nickel in Schlüsselanhänger mit "Sponge Bob" Motiv

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Dieser Schlüsselanhänger mit „Sponge Bob“ Motiv setzt nicht nur Nickel weit über dem zulässigen Grenzwert frei, sondern enthält auch hohe Werte des verbotenen Weichmachers DEHP. Nichts für Kinderhände also.

Nickel ist mit der Nickeldermatitis der häufigste Auslöser für Kontaktallergien: in Deutschland sind schätzungsweise 1,9 bis 4,5 Millionen Menschen gegen Nickel sensibilisiert

Weichmacher sind nicht gebunden, sondern dünsten aus und reichern sich im Hausstaub an. Gemäß der REACH-Verordnung sind die Weichmacher (sogenannte Phthalate) DEHP, DBP und BBP in allen Spielzeugen und Babyartikeln verboten. Die Weichmacher Phthalate DINP, DIDP und DNOP sind verboten, wenn das Produkt von Kindern in den Mund genommen werden kann.

Sie wissen, wo dieses Produkt verkauft wurde? recall@cleankids.de

Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission veröffentlicht Informationen zu folgendem Produkt

RAPEX – Report 46 vom 22.11.2013

[dhr]

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2013 – Bilder anklicken für Detailansicht

pdf-ico Meldung im Original
Rapex Nummer: 18 A12/1596/13
Meldendes Land: Deutschland
Herkunftsland: unbekannt
Kategorie: Spielzeug
OECD Portal Kategorie: 86000000 – Spielzeug / Spiele
Produkt: Schlüsselanhänger
Marke: Pyramid international
Name: Gummi- Schlüsselanhänger “ Sponge Bob“
Beschreibung: Gummi- Schlüsselanhänger “ Sponge Bob“ bestehend aus einem quadratischen, flachem, biegsamen gelbem Kunststoffteil , mit dem Gesicht von ‚Sponge Bob‘ und Metallringen
Typ / Artikel-Nr.: RK38132 , Sponge Bob
Barcode: 4230200061
GTIN / EAN-Nummer: unbekannt
Art der Gefährdung: Chemisch / Weichmacher – Nickel
  Es besteht ein chemisches Risiko , weil 19,5 Gew.% Di-(2 -ethylhexyl) phthalat (DEHP) enthalten ist
  Es besteht ein chemisches Risiko , weil 1.01 µg/cm² / Woche Nickel freigesetzt werden und damit den zulässigen Grenzwert von 0,5 µg/cm²  / Woche übersteigt
Art des Rückrufs / der Warnung: Freiwillige Maßnahmen : Rücknahme des Produkts vom Markt
Vorfälle: unbekannt
Entspricht nicht : der REACH-Verordnung

RAPEX Info

Das Rapid Exchange of Information System (RAPEX) ist ein Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz. Über RAPEX werden Informationen aus den Mitgliedsstaaten über gefährliche oder potentiell gefährliche Verbrauchsgüter (ausgenommen Lebensmittel und pharmazeutische Produkte sowie Medikamente) ausgetauscht.

Darunter fallen beispielsweise Produkte mit gesundheitsschädlichen Bestandteilen oder technischen Mängeln wie Elektrogeräte, bei denen Stromschlag- oder Entflammungsgefahr besteht. (wikipedia).

RAPEX Lizenzvereinbarung

 Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2013

  • Lizenznummer: LP-028-DE

Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX) http://ec.europa.eu/rapex © Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2013 Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen

Deutsche Übersetzung mit Lizenz der Europäischen Kommission: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2013 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.

Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments
einsehbar unter:

[hr]

Verbraucherinformation Fehlanzeige!

* Die Bewertung bezieht sich auf die Information des Unternehmens zu dieser Meldung 

 

mzt

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