Brandschutz: Vorbeugen rettet Leben
Darum herrscht bereits in 14 Bundesländern eine gesetzliche Pflicht zur Installation von Rauchwarnmeldern im privaten Wohnbereich. „Allerdings sind die Geräte aktuell nur in etwa 10 Prozent der Haushalte vorhanden“, weiß Michael Jörn, Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz bei TÜV Rheinland. Aus der Sicht des Experten ein Sicherheitsrisiko, das durch die unkomplizierte Montage der Melder leicht minimiert werden kann.
Im Schlaf kein Geruchssinn
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Kinderzimmer, Schlafzimmer, Wohnzimmer und Gästezimmer: Rauchwarnmelder gehören in alle Räume, in denen Menschen schlafen. Denn während des Schlafens wird der Geruchssinn vom Gehirn automatisch deaktiviert. Brand- und Rauchentwicklung können demnach nicht wahrgenommen werden. Bereits nach drei Atemzügen können Brandopfer bewusstlos werden und sich eine schwere Rauchvergiftung zuziehen. „Der Alarm eines Gerätes ist so laut, dass funkvernetzte Modelle nur bei Wohnungen ab 300 Quadratmetern nötig sind oder wenn Garage, Keller und Speicher in die Überwachung integriert werden soll“, so Michael Jörn. Hochwertige Rauchwarnmelder tragen die CE-Kennzeichnung inklusive Prüfnummer und die Angabe EN 14604.
Zwei Rettungswege pro Stockwerk
Eine weitere zweckmäßige Investition sind Feuerlöscher. Einen handelsüblichen 6-Kilo-Pulverlöscher gibt es im Baumarkt. Er sollte griffbereit in jeder Wohnung aufbewahrt werden. In Häusern gehört er in die oberste Etage, damit sich die Bewohner bei einem Feuer den rettenden Weg ins Erdgeschoss bahnen können. In jedem Stockwerk müssen mindestens zwei Rettungswege vorhanden sein. Neben der Treppe ist das häufig ein spezielles Fluchtfenster. Sein Mindestmaß ist baurechtlich vorgeschrieben. Was allerdings häufig vernachlässigt wird, ist seine Zugänglichkeit. „Ein Fluchtfenster muss jederzeit von innen und außen nutzbar sein“, betont der TÜV Rheinland-Fachmann. Das bedeutet einerseits, dass im Haus keine Möbelstücke den Ausstieg durch das Fenster behindern, andererseits muss die Feuerwehr ohne Probleme eine Leiter von außen anstellen können.
Quelle:
TÜV Rheinland AG
Internet: www.de.tuv.com
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