Rückruf von Codeinhaltigen Arzneimitteln für Kinder
Nach einem Beschluss der europäischen Arzneimittelbehörde vom 14. Juni 2013 darf Codein aufgrund teils starker Nebenwirkungen bei Kindern unter 12 Jahren nicht mehr eingesetzt werden.
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Eltern, die noch Restbestände dieser Medikamente vorrätig halten, sollten diese unbedingt entsorgen!
Apotheken können Restbestände per APG-Formular retournieren
Beschluss der europäischen Arzneimittelbehörde vom 14. Juni 2013 – EMA/350259/2013 |
Insgesamt liegen zu Codein etwa 250 Nebenwirkungsmeldungen aus Deutschland vor, von denen 20 Berichte Kinder im Alter bis zu 12 Jahren betreffen.
Zu den möglichen Symptomen einer Codeinvergiftung gehören ungewöhnliche Schläfrigkeit, Verwirrtheit, schwere und laute Atmung sowie Atemnot. Diese Symptome können auch bei Einhaltung der empfohlenen Dosierungen auftreten. Kinder, die mit Codein behandelt werden, sollten aufmerksam beobachtet werden. Sofern die beschriebenen Symptome auftreten, sollten Eltern die Therapie sofort beenden und umgehend einen Arzt aufsuchen.
Auch rezeptfreie Kinder-Hustensäfte aus der Apotheke können gefährliche Nebenwirkungen zeigen.
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