Tschüß Frau Doktor: Bildungsministerin Schavan – Solche Vorbilder braucht das Land
(otb/ck) – Nun ist er weg, der Doktortitel. Die Universität Düsseldorf erkannte Schavan heute den Doktortitel ab. Zwölf von fünfzehn Stimmberechtigten stimmten für den Entzug.
Sicher, ganz plötzlich und aus heiterem Himmel kam dies nicht für Frau (nun ohne Doktor) Schavan – und sicher, es ist nicht der erste Fall dieser Art.
Aber: Es ist diese Frau Schavan, die im Jahr 2004 – damals noch Kultusministerin in Baden-Württemberg den Radikalenerlass neu aufleben ließ und einen Lehrer mit Berufsverbot belegte. In der damaligen Begründung hieß es unter Anderem, dass Zweifel an seiner Eignung für den Schuldienst nicht ausgeräumt werden konnten. Erst aufgrund von Gerichtsurteilen wurde der Lehrer dann doch – inklusive Schadenersatz – eingestellt
Nun, ich für meinen Teil habe nun erhebliche Zweifel an der Eignung für den Staatsdienst von Frau Schavan. Für ein Berufsverbot werden meine Zweifel aber wohl nicht ausreichen.
Wie bitteschön sollen Eltern dies ihren Schulpflichtigen Kindern erklären???
Rückblick (aus wikipedia.de)
Aberkennung des Doktortitels
Im Mai 2012 geriet Schavans Dissertation Person und Gewissen. Studien zu Voraussetzungen, Notwendigkeit u. Erfordernissen heutiger Gewissensbildung aus dem Jahre 1980 unter Plagiatsverdacht. Nach Darstellung des Blogs schavanplag das ein Mitglied des Recherchenetzwerks VroniPlag Wiki zu diesem Zweck eingerichtet hatte, hat Schavan auf bisher gefundenen 94 von 325 Seiten ihrer Dissertation Textstellen ohne Quellenangaben übernommen. Die Arbeit war im VroniPlag seit Dezember 2011 untersucht worden; eine knappe Mehrheit der Mitarbeiter hatte sich gegen eine Veröffentlichung entschieden. Schavan erklärte, „nach bestem Wissen und Gewissen“ gearbeitet zu haben und bat die Promotionskommission der Universität Düsseldorf, die Vorwürfe zu prüfen.
Mit der Ermittlung des Sachverhalts wurde Stefan Rohrbacher beauftragt. Sein vertrauliches Gutachten, welches der Redaktion des Nachrichtenmagazins Der Spiegel vorliegt, kommt nach Spiegel-Darstellung zu dem Ergebnis, dass Schavan absichtlich plagiiert haben müsse; die Art und Weise der Fundstellen lege dies nahe. Rohrbacher wird zitiert mit „Eine leitende Täuschungsabsicht ist nicht nur angesichts der allgemeinen Muster des Gesamtbildes, sondern auch aufgrund der spezifischen Merkmale einer signifikanten Mehrzahl von Befundstellen zu konstatieren.“Schavan bestritt am selben Tag diesen Vorwurf; ihr sei zuvor keine Gelegenheit gegeben worden, das Gutachten in Gänze in Augenschein zu nehmen.
Schavans Doktorvater Gerhard Wehle sagte in einem Interview: „Die Arbeit entsprach damals absolut dem wissenschaftlichen Standard“. Man könne nicht eine Doktorarbeit von 1980 nach den heutigen Maßstäben bewerten. Im Dezember 2012 wurde der Öffentlichkeit mitgeteilt, dass der Promotionsausschuss der Uni Düsseldorf empfohlen habe, ein Verfahren zur Aberkennung des Titels von Schavan einzuleiten.
Am 22. Januar 2013 befasste sich der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät mit den Vorwürfen und folgte in seinem Beschluss, der mit 14 Ja-Stimmen, einer Enthaltung und ohne Gegenstimme erfolgte, der im Dezember publik gewordenen Vorlage des Promotionsausschusses, das Hauptverfahren der Aberkennung aufzunehmen. Der Dekan der Philosophischen Fakultät, Bruno Bleckmann, verwies darauf, dass aus Sicht der Universität Düsseldorf aktuell keine Vorentscheidung gefallen sei. Am 30. Januar 2013 gestand Schavan in einem Interview mit ZEITmagazin ein, „Flüchtigkeitsfehler“ begangen zu haben. Sie wurde mit den Worten „Flüchtigkeitsfehler sind mir nicht peinlich“ zitiert
Am 5. Februar 2013 kam der Fakultätsrat mit 13 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen zum „Gesamtbild, dass die damalige Doktorandin systematisch und vorsätzlich über die gesamte Dissertation verteilt gedankliche Leistungen vorgab, die sie in Wirklichkeit nicht selbst erbracht hatte. Die Entgegnungen von Frau Schavan konnten dieses Bild nicht entkräften. Daher hat der Fakultätsrat Tatbestand einer vorsätzlichen Täuschung durch Plagiat festgestellt.“ In darauf folgender Abstimmung erklärte der Fakultätsrat mit 12 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und einer Enthaltung, die Promotionsarbeit Schavans für ungültig und entzog ihr den Doktorgrad.
Quellen:
Spiegel online
wikipedia.de