Rückruf: Krebserregende Azofarbstoffe in Baseball-Caps
Bei diesen Schrimmützen (Baseball-Caps) besteht Gesundheitsgefahr durch Azofarbstoffe in beträchtlicher Konzentration. Der bedenkliche Azofarbstoff p-Aminoazobenzol wurde in den beiden abgebildeten Baseball-Caps weit oberhalb der zulässigen Grenzwerte festgestellt.
p-Aminoazobenzol ist stark cancerogen ist und steht darüber hinaus im Verdacht, mutagen zu sein. Der Import und Vertrieb von Bedarfsgegenständen, die die festgelegten Grenzwerte überschreiten, ist in der EU verboten.
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Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission veröffentlicht Informationen zu folgendem Produkt
RAPEX – Report 35 vom 31.08.2012
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Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2012 – Bilder anklicken für Detailansicht
Rapex Nummer: | 15 A12/1312/12 |
Meldendes Land: | Deutschland |
Herkunftsland: | China |
Kategorie: | Bekleidung, Textilien und Modeartikel |
Produkt: | Baseball-Cap |
Marke: | unbekannt |
Beschreibung: | Dunkelblaue Baseball Caps (Schirmmützen) 1. 45, Twins Minnesota 2. New York 55 |
Typ / Artikel-Nr.: | 1. C.48537 031201 2. C.44899 051101 |
Barcode: | unbekannt |
GTIN / EAN-Nummer: | unbekannt |
Art der Gefährdung: | Chemisch / Azofarbstoffe |
Die Produkte stellen ein chemisches Risiko, weil extrem hohe Konzentrationen von Azofarbstoffen enthalten: 1. 320 mg / kg 2. 570 mg / kg. Der p-Aminoazobenzol Grenzwert von 30mg/kg ist damit überschritten |
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Art des Rückrufs / der Warnung: | Freiwillige Maßnahmen: Rücknahme des Produkts vom Markt Weitere Maßnahmen: Verbot der Vermarktung des Produkts |
Vorfälle: | unbekannt |
Entspricht nicht : | der REACH-Verordnung |
RAPEX Info
Das Rapid Exchange of Information System (RAPEX) ist ein Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz. Über RAPEX werden Informationen aus den Mitgliedsstaaten über gefährliche oder potentiell gefährliche Verbrauchsgüter (ausgenommen Lebensmittel und pharmazeutische Produkte sowie Medikamente) ausgetauscht.
Darunter fallen beispielsweise Produkte mit gesundheitsschädlichen Bestandteilen oder technischen Mängeln wie Elektrogeräte, bei denen Stromschlag- oder Entflammungsgefahr besteht. (wikipedia).
Lizenzvereinbarung mit der Europäischen Kommission
Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2012
Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX) http://ec.europa.eu/rapex © Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2012 Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen
Deutsche Übersetzung mit Lizenz der Europäischen Kommission: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2012 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin
Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments
einsehbar unter: http://ec.europa.eu/rapex
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