Rolltreppen – Wenn ein kleiner Spalt zur Falle wird
Es geht aufwärts oder abwärts: Täglich nutzen viele Menschen Rolltreppen als bequemes Transportmittel – seit über hundert Jahren. Doch obwohl Rolltreppen grundsätzlich sicher sind, kommt es immer wieder zu Unfällen. „Das liegt auch an der Konstruktion der Treppen: Gerade der bis zu vier Millimeter breite Spalt zwischen beweglicher Stufe und fest stehender Seitenwand kann zur Falle werden“, betont TÜV Rheinland-Experte Achim Hüsch.
Besonders Träger von trendigen, bunten Kunststoff-Sandalen, Turnschuhen oder Plastikstiefeln sollten aufpassen. Wenn man mit seinem Schuh an der Wand entlang schleift, entsteht durch die Reibung Wärme. „Dadurch wird das Material weich und zieht sich blitzschnell in die schmale Ritze“, erklärt der Experte. Die Folge können schwere Verletzungen sein – besonders für Kinderfüße.
Um das zu verhindern, machen bei modernen Anlagen an den Sockeln montierte Bürsten auf diese Gefahr aufmerksam. „Hält jemand den Fuß ans Blech, warnt ein leichtes Zwicken am Knöchel. Instinktiv zieht der Betroffene seinen Fuß zurück“, sagt Hüsch. Darum sollten Rolltreppennutzer auch die Warnaufkleber – etwa mit der Aufschrift „Plastik“ oder einem durchgestrichenen Stiefel – ernst nehmen.
Grundsätzlich gilt für die Rollentreppen-Nutzung: Zunächst den Handlauf anfassen und sich mit beiden Füßen ganz auf die Stufe stellen, nicht drängeln oder schubsen, um Stürze zu vermeiden „Auf keinen Fall hinsetzen“, warnt der TÜV Rheinland-Fachmann. Denn Kleider, lange Mäntel, Schals oder auch Haare können sich in den Spalten am oberen Ende der Treppe verfangen – da, wo die Stufen in die Waagerechte übergehen oder in den Schacht einfahren – und den Betroffenen im schlimmsten Fall sogar strangulieren.
Zur Sicherheit sollten Eltern auch kleine Kinder immer an die Hand nehmen. „Fahrtreppen sind keine Spielplätze“, warnt Hüsch. Für Kinderwagen und Gepäck-Trolleys sind Rolltreppen generell tabu. Ein Restrisiko bleibt jedoch auch bei größter Vorsicht immer bestehen. Deshalb sofort den Not-Stopp manuell betätigen, wenn man wirklich einmal Zeuge eines Unfalls wird – aber nur dann, denn ein Missbrauch kann teuer werden.
TÜV Rheinland
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