Rückruf: Gefährliches Feuerwerk – Batterie Knock Out XXL

Gefährlich: Die Feuerwerk Batterie Knock Out XXL kann zu Gehörschäden und Verbrennungen führen.

In Deutschland ist der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Klasse II an Privatpersonen nur an den letzten drei Werktagen des Jahres erlaubt, in der Regel vom 29.–31. Dezember. Fällt der 29. Dezember auf einen Freitag, Samstag oder Sonntag, ist der Verkauf bereits ab dem 28. Dezember gestattet.   Gezündet werden dürfen Klasse-II-Artikel nach § 23 Abs. 2 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz (SprengV) nur vom 31. Dezember 00:00 Uhr bis zum 1. Januar 24:00 Uhr. Städte und Gemeinden können das Zünden von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II mit ausschließlicher Knallwirkung für diese beiden Tage zeitlich beschränken oder aus Brandschutzgründen räumlich einschränken beziehungsweise generell unterbinden (1. SprengV § 24).

Der Erwerb und die Verwendung sind dabei ausschließlich Volljährigen, d. h. Personen ab 18 Jahren, vorbehalten. Eine Ausnahme von diesen Regeln bilden all jene Feuerwerkskörper, die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) in die Klasse I eingeordnet wurden. Diese Feuerwerkskörper dürfen ganzjährig an jedermann ab 12 Jahren verkauft und auch von Minderjährigen verwendet werden (sogenanntes Ganzjahresfeuerwerk). (wikipedia)

Der Import von Feuerwerkskörpern jedwelcher Art durch Privatpersonen ist in Deutschland seit 2005 eine Straftat.

Beachten Sie bitte unsere Artikel zum sicheren Umgang mit Feuerwerksartikeln

 

Das Rapid Exchange of Information System (RAPEX) ist ein Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz. Über RAPEX werden Informationen aus den Mitgliedsstaaten über gefährliche oder potentiell gefährliche Verbrauchsgüter (ausgenommen Lebensmittel und pharmazeutische Produkte sowie Medikamente) ausgetauscht. Darunter fallen beispielsweise Produkte mit gesundheitsschädlichen Bestandteilen oder technischen Mängeln wie Elektrogeräte, bei denen Stromschlag- oder Entflammungsgefahr besteht. (wikipedia)

 

Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission veröffentlicht aktuell eine Information zu folgendem Produkt

   
Rapex Wochenmeldung Report 52 vom 30.12.2011
   


 


   
Rapex Nummer: 2 1485/11
   
Meldendes Land: Deutschland
   
Herkunftsland: China
   
Produkt: Kategorie F2 Feuerwerk
   
Kategorie: Sonstige
   
Marke: Knock Out
   
Beschreibung: Feuerwerk mit 100er-Batterie Blumenbeet, fünffachem gleichzeitigem, lautem Knall mit einem silbernen Bouquet und eine sehr laute Feuerfolge. Das Produkt wird in bunten Verpackungen mit Muster und schwarzem Aufdruck verkauft
   
Typ / Artikel-Nr.: Knock Out XXL
   
Barcode: Unbekannt
   
GTIN (ehemals EAN-Nummer): Unbekannt
   
Art der Gefährdung: Verbrennung und Gehörschäden
 

Es besteht das Risiko von Hörschäden, weil der die Zündung zu schnell erfolgt und die schützende Distanz von 8 Metern nicht eingehalten werden kann.

Es besteht das Risiko von Verbrennungen, weil die 100er-Runde Feuerwerk zwei überdachte Sicherungen anstelle von Zündkabel (führt nach außen) hat.

Art des Rückrufs / der Warnung: Rückruf von Verbrauchern durch die Behörden
   
Vorfälle: Unbekannt
   
Entspricht nicht : der Richtlinie 2007/23/EG über pyrotechnische Erzeugnisse und der entsprechenden europäischen Norm EN 15947
   
Screenshot der Originalmeldung:

 

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2012

Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX) http://ec.europa.eu/rapex © Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2011 Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen

Deutsche Übersetzung mit Lizenz der Europäischen Kommission: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2011 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.

Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments – einsehbar unter: http://ec.europa.eu/rapex