Das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz (ZEV), stellt daher wichtige Ratschläge für Reisende bereit, die während der Osterferien Frankreich mit dem Auto erkunden möchten. Diese Ratschläge sollen dazu beitragen, unerwünschte Überraschungen und unnötige Kosten zu vermeiden. Gerade in der Ferienzeit ist es wichtig, sich über die spezifischen Regeln und Vorschriften des jeweiligen Landes zu informieren, um einen reibungslosen und sicheren Urlaub zu gewährleisten.
Alle großen Ballungsräume in Frankreich verfügen seit diesem Jahr über feste Umweltzonen. Dort benötigen alle Fahrzeuge eine Crit’Air-Umweltplakette. Die deutsche Feinstaubplakette wird nicht anerkannt. Verfügbar ist die Crit‘Air auf der Webseite des französischen Umweltministeriums (https://www.certificat-air.
Es gibt seit kurzem Überlegungen, einige der festen Umweltzonen in Frankreich wieder abzuschaffen. In Deutschland sind einige Städte diesen Schritt bereits gegangen, weil sich die Luftqualität nachweislich gebessert hat.
Kontaktlos bezahlen, ohne anzuhalten: Das geht bereits auf einigen kostenpflichtigen Autobahnstrecken in Frankreich. Die bequemste Zahlmethode ist sicherlich die Mautbox an der Windschutzscheibe. Ansonsten kann man nach der Nutzung der kostenpflichtigen Autobahnabschnitte entweder über die Internetseite des Autobahnunternehmens oder direkt an der Ausfahrt am Automaten zahlen.
Das neue System gibt es vorerst aber nur auf ganz wenigen Autobahnen und Streckenabschnitten. Für die meisten Fahrstrecken hat sich bisher noch nichts geändert.
Die französische Hauptstadt hat in den letzten Jahren zahlreiche neue Regelungen eingeführt, um den Autoverkehr in den Griff zu bekommen. Die Höchstgeschwindigkeit auf dem Périphérique, der Pariser Stadtautobahn, wurde auf 50 km/h herabgesetzt. In Teilen der Innenstadt wurde eine verkehrsberuhigte Zone eingerichtet. Und bei den Parkgebühren wird nunmehr zwischen leichten und schweren Fahrzeugen unterschieden. Für Verbrenner- und Hybridfahrzeuge ab einem Leergewicht von 1,6 Tonnen und für Elektrofahrzeuge ab einem Gewicht von 2 Tonnen gelten verdreifachte Preise auf öffentlichen Parkplätzen. Private Parkplätze und Parkhäuser können ihre Tarife weiterhin frei festlegen.
Im Vergleich zu Deutschland sind die französischen Bußgelder recht hoch. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von weniger als 20 km/h in einer geschlossenen Ortschaft kostet 90 Euro. Die Höhe des Bußgelds kann allerdings auf bis zu 375 Euro ansteigen, wenn nicht innerhalb der angegebenen Fristen gezahlt wird.
Unser Tipp für den Frankreichurlaub:
Bestellen Sie vorab eine Crit’Air-Plakette und achten Sie auf die Schilder für die Autobahngebühren und die Parkplätze.
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