Seit über 20 Jahren schützt die EU-Fluggastrechte-Verordnung Passagiere bei Annullierungen, Verspätungen und Nichtbeförderung. Immer wieder gab es Bestrebungen, die Verordnung zu reformieren – doch bisher scheiterten diese Versuche. Nun ist erneut eine umfassende Überarbeitung geplant, die jedoch erhebliche Nachteile für Reisende mit sich bringen könnte.
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Das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) kritisiert insbesondere die vorgeschlagenen neuen Entschädigungsregelungen bei Verspätungen. „Die geplante Anhebung der Schwellenwerte würde dazu führen, dass bis zu 85 % der betroffenen Passagiere keinen Anspruch auf Entschädigung mehr hätten“, warnt Karolina Wojtal, Co-Leiterin des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) Deutschland. Dabei gehören nicht gezahlte Ausgleichszahlungen der Airlines zu den am häufigsten bearbeiteten Verbraucherbeschwerden im ECC-Net.
Kritik an neuen Entschädigungsregelungen
Bisher haben Fluggäste bei Verspätungen ab drei Stunden, für die die Fluggesellschaft verantwortlich ist, Anspruch auf eine pauschale Entschädigung:
Mehr zu den EU-Fluggastrechten.
Der aktuelle Reformvorschlag der EU-Kommission sieht hingegen folgende Änderungen vor:
„Diese Anpassung ist ein gravierender Rückschritt. Denn die meisten Verspätungen im Luftverkehr liegen zwischen zwei und vier Stunden. Verbraucher würden einen Großteil ihrer Ansprüche verlieren. Und Airlines könnten dazu verleitet werden, Flüge gezielt zu verspäten, anstatt sie zu annullieren, um Entschädigungen zu umgehen“, so Karolina Wojtal.
EuGH-Urteile finden nicht ausreichend Berücksichtigung
„Hinzu kommt, dass der Regelungsentwurf die in den vergangenen 20 Jahren ergangene Rechtsprechung des EuGH zu den Fluggastrechten und die darin entwickelten Rechte der Verbraucher nicht ausreichend berücksichtigt. Die EuGH-Rechtsprechung hat in den letzten Jahren maßgeblich zur Stärkung der Fluggastrechte beigetragen“, fügt Wojtal hinzu.
Insbesondere spricht sich das ECC-Net dafür aus, sowohl eine Positiv- als auch eine Negativliste der außergewöhnlichen Umstände (also was als außergewöhnlicher Umstand anzusehen ist und was nicht) aufzunehmen, die die bisherige Entscheidungspraxis des Europäischen Gerichtshofes berücksichtigt. Diese dürfen jedoch nicht abschließend sein, um zukünftigen Entwicklungen und Urteilen Rechnung tragen zu können.
ECC-Net legt klare Forderungen für starke Fluggastrechte vor
Das ECC-Net fordert die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten auf, eine Reform im Sinne der Verbraucher umzusetzen. Konkret fordert das Netzwerk:
Weitere Details und eine umfassende Analyse finden sich im Positionspapier des ECC-Net (PDF-Download).
Quelle: Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland
Internet: www.evz.de
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