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Verzug, Inkasso, Mahnbescheid – was tun bei unliebsamer Post?

VerbraucherService Bayern informiert über Rechte der Verbraucher*innen

Das neue Jahr fängt häufig mit guten Vorsätzen an. Doch was ist zu tun, wenn Verbraucher*innen in der Post plötzlich ein Inkassoschreiben oder ein Mahnschreiben über eine vergessene Rechnung vorfinden? Der VerbraucherService Bayern im KDFB e. V. (VSB) klärt auf und gibt Tipps.

„Zunächst gilt es, die Ruhe zu bewahren und nicht in Panik zu verfallen. Zur Kontopfändung oder dem Auftauchen eines Gerichtsvollziehers gehört weitaus mehr als ein Inkassoschreiben“, erklärt die VSB-Juristin und Verbraucherberaterin Marina Steinbrenner. Als ersten Schritt sollten die Verbraucher*innen das Schreiben auf seine Echtheit überprüfen. Einige Betrüger nutzen die Angst vor Inkassounternehmen und Gerichten aus und haben ein lukratives Geschäftsmodell für sich entdeckt, was zu dem massenhaften Versand von Zahlungsaufforderungen führt.

„Nehmen Sie sich die Zeit und überprüfen Sie, ob das Absenderinkasso oder das Gericht überhaupt existieren“, so Steinbrenner. Die in Deutschland niedergelassenen Inkassounternehmen unterliegen grundsätzlich einer Registrierungspflicht und sind über die kostenfreie Registersuche des Bundesamtes für Justiz auffindbar. Gibt es über das Absenderinkasso keinen Registrierungseintrag, so ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass es sich hierbei um ein Fake handelt. Rechtschreibfehler, Drohungen mit mehreren Gerichtsverfahren sowie die Unzustellbarkeit der Antwortschreiben können weitere Indizien für die Betrugsabsichten des Absenders darstellen. Aber auch bei den tatsächlich existenten Inkassounternehmen muss die Forderung nicht unbedingt rechtmäßig sein. Sowohl Personenverwechslungen als auch unrechtmäßige Behauptungen der Gläubiger kommen in Inkassoschreiben vor.

Unrechtmäßige Forderungen sollen zur Vermeidung der Negativeintragung ins Schufaregister unbedingt bestritten werden. „Ist das Schreiben des Inkassounternehmens echt, empfiehlt es sich, eine möglichst schnelle Kontaktaufnahme zu dem Inkassounternehmen herzustellen. So kann die Situation am effizientesten aufgeklärt werden“, rät Steinbrenner.

Weiterführende Informationen zu diesem Thema >

 

Quelle: VerbraucherService Bayern im KDFB e.V.
Internet: www.verbraucherservice-bayern.de

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