Widerspruchslösung – Elektronische Patientenakte (ePA) will gut überlegt sein

2025 soll sie nun kommen, die elektronische Patientenakte (ePA) für alle und mit Widerspruchslösung. Bedeutet, alle erhalten sie und wer dies nicht möchte muss Widerspruch einlegen. Zum aktuellen Stand der ePA ist dies auch anzuraten. Hochsensible Gesundheitsdaten – vom Schwangerschaftsabbruch bis hin zu Alkoholproblemen – werden hier erfasst. Daten, die sonst beim behandelnden Arzt und Patient blieben, werden nun für alle Behandelnden einsehbar. Auch eine Stigmatisierung kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Es will also sehr gut überlegt sein, wieviel Patienten von sich preisgeben wollen.

Was ist die elektronische Patientenakte (ePA)?

Die elektronische Patientenakte soll es ermöglichen, Gesundheitsdaten an einem zentralen Ort zu speichern und zu verwalten. Ziel der ePA ist es, die medizinische Versorgung effizienter, transparenter und sicherer zu gestalten. Sie soll behandelnden Ärzten, Krankenhäusern und Apotheken einen schnellen und sicheren Zugang zu relevanten Patientendaten bieten – vorausgesetzt, der Patient erteilt die Zustimmung. Das spart Zeit und kann gerade in Notfallsituationen lebensrettend sein, so eine der Begründungen der Befürworter der ePA.

Es gibt aber auch erhebliche Zweifel und Bedenken an der Datensicherheit. Der Chaos Computer Club (CCC) hat am 27.12.2024 eine Artikel veröffentlicht und demonstriert, wie unberechtigte Personen mit wenig Aufwand massenhaften Zugang zur ePA für alle erlangen könnten. Gerade erst wurde bekannt, dass Bewegungsdaten von rund 800.000 E-Autos aus dem Volkswagen-Konzern frei zugänglich im Internet abrufbar waren.

In einem Land, das scheinbar derart rückständig in Sachen Datensicherheit ist, kann Bürgerinnen und Bürgern nur dringend abgeraten werden, sensible Daten intransparent erfassen zu lassen.

ePA Widerspruch

Wer keine elektronische Patientenakte (ePA) für sich oder die Kinder erstellen lassen möchte, muss dieser widersprechen! Die jeweilige Krankenkasse muss also schriftlich über diesen Widerspruch informiert werden.
Ein Musterformular kann hier heruntergeladen werden.

Wer Widerspruch einlegen möchte, sollte dies per Einschreiben mit Rückschein an seine Krankenversicherung schicken.

Hier noch ein sehr sehenswertes Video zur ePA aus Sicht eines Hausarztes
https://media.ccc.de/v/gpn22-389-elektronische-patientenakte-epa-made-in-germany-digitalisierung-in-der-medizin-2024

Quellen:

CCC fordert Ende der ePA-Experimente am lebenden Bürger
https://www.ccc.de/de/updates/2024/ende-der-epa-experimente

Stellungnahme der gematik zum CCC-Vortrag zur ePA für alle
https://www.gematik.de/newsroom/news-detail/aktuelles-stellungnahme-zum-ccc-vortrag-zur-epa-fuer-alle

Spiegel – Wir wissen, wo dein Auto steht
https://www.spiegel.de/netzwelt/web/volkswagen-konzern-datenleck-wir-wissen-wo-dein-auto-steht-a-e12d33d0-97bc-493c-96d1-aa5892861027