Gesetzesänderungen im Jahr 2025

Im kommenden Jahr erwarten Verbraucher*innen zahlreiche Gesetzesänderungen. Das Brief- und Paketporto steigt, die elektronische Patientenakte nimmt Fahrt auf, im Energiebereich gibt es dynamische Stromtarife, Bisphenol A wird verboten, wenn es mit Lebensmitteln in Kontakt kommen kann und für die Einreise nach Großbritannien wird zukünftig eine digitale Einreisegenehmigung benötigt.

Der VerbraucherService Bayern im KDFB e. V. (VSB) gibt einen Überblick.

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

Das Brief- und Paketporto bei der Deutschen Post AG steigt. Der Standardbrief und die Postkarte erhöhen sich im nächsten Jahr auf 0,95 Cent. Das „Gesetz zur Modernisierung des Postrechts“ hat festgelegt, dass 95 Prozent der Briefsendungen zukünftig drei Tage nach Einlieferung und nicht wie bisher nach zwei Tagen angekommen sein sollen.

Auch im Pflege- und Gesundheitsbereich gibt es zahlreiche Änderungen. Die elektronische Patientenakte (ePA) soll allen gesetzlich Krankenversicherten bis zum 15. Januar 2025 zur Verfügung gestellt werden, ab März 2025 ist die Nutzung geplant. „Die ePA ist aber kein muss, Verbraucher*innen können der Nutzung widersprechen“, erklärt Gabriele Gers Juristin beim VSB.

Die Energieversorger sind verpflichtet, ab dem kommenden Jahr einen dynamischen Stromtarif anzubieten. Verbraucher*innen, die mehr als 6000 bis 100.000 Kilowattstundenverbrauch im Jahr verbrauchen, sind verpflichtet, einen Smart Meter, ein sogenanntes intelligentes Messsystem, einzubauen. Bis Ende 2030 sollen 95 Prozent aller Verbrauchsstellen mit einen Smart Meter ausgestattet werden. Die Kosten für die Netzentgelte werden umverteilt und die CO2-Steuer für die fossilen Brennstoffe wird von 45 Euro auf 55 Euro pro Tonne angehoben.

Ab 2025 gibt es ein neues EU-Verbot von Bisphenol A(BPA) in Materialien, die mit Lebensmittel in Kontakt kommen. Im nächsten Jahr gibt es außerdem einen verpflichtenden Führerscheintausch für den Jahrgang 1971 und jünger zum 19. Januar 2025. Für die Einreise nach Großbritannien wird ab dem 2. April 2025 die Vorlage einer gültigen digitalen Einreisegenehmigung (ETA) benötigt.

Weiterführende Informationen finden sie unter Gesetzesänderungen 2025 im Überblick – Verbraucherrecht – VerbraucherService Bayern.

Quelle: VerbraucherService Bayern im KDFB e.V.
Internet: www.verbraucherservice-bayern.de

 

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