Spielsachen auf dem Gabentisch – Sicheres Spielzeug schenken

So vermeiden Verbraucher:innen schadstoffbelastete oder gefährliche Spielsachen auf dem Gabentisch

Die Zeit der Wunschzettel rückt näher und auch für die Allerkleinsten werden schon die ersten Weihnachtsgeschenke besorgt. „Durch die Möglichkeit, Spielzeug online direkt in Fernost zu bestellen, ist die Produktsicherheit außer Kontrolle geraten“, fürchtet Kerstin Effers, Expertin für Umwelt und Gesundheitsschutz der Verbraucherzentrale NRW. Das zeige eine aktuelle Untersuchung des europäischen Spielzeugverbandes Toy Industries of Europe. Über 80 Prozent der auf Online-Marktplätzen wie Allegro, AliExpress, Amazon Marketplace, Bol, Cdiscount, Fruugo, Light In The Box, Shein, Temu und Wish gekauften No-Name-Spielzeuge entsprachen nicht den Vorschriften in der EU. Sie wiesen zum Teil gefährliche Mängel auf, beispielsweise verschluckbare Teile, die von Beißspielzeug abbrachen oder leicht zugängliche Knopfbatterien, die verschluckt werden können. Dabei haben sechs dieser Plattformen eine freiwillige Verpflichtung unterzeichnet, den Verkauf unsicherer Produkte zu unterbinden.

Folgende Tipps der Verbraucherzentrale NRW helfen, zu Weihnachten sicheres Spielzeug und schöne Geschenke auszuwählen:

  • Besser Markenspielzeug als No-Name-Produkte
    Billig-Shops sowie viele der oben genannten Online-Plattformen sind oft nicht die beste Adresse, wenn es um Spielzeugsicherheit geht. Ein höheres Risiko besteht auch, wenn auf der Verpackung nur ein unbekannter Importeur und keine Marke angeben ist. Auch wenn Markenspielzeug in manchen Fällen nicht frei von Sicherheitsmängeln oder Schadstoffen ist, treten hier insgesamt seltener Mängel auf und es ist bei Problemen mit dem Spielzeug wenigstens ein Ansprechpartner vorhanden.

  • Beim Online-Kauf die Händler-Adresse suchen
    Während es bei vielen Plattformen klar ist, dass der Vertragspartner in China sitzt, ist auf Plattformen wie Amazon auf den ersten Blick nicht erkennbar, ob es sich um einen Händler aus Deutschland oder Fernost handelt. Manche Shops versuchen sogar mit einem angehängten „DE“ im Namen vorzugaukeln, dass der Handel aus Deutschland erfolgt. Merkwürdige Formulierungen in der Produktbeschreibung oder sprachliche Fehler können ein erster Hinweis sein, dass das Produkt von einem fernen Händler stammt. Wer auf Plattformen kauft, sollte sich daher unbedingt immer bis zur Adresse des Händlers durchklicken. Oft wird man unter „Verkauf durch“ oder „Angaben zum Verkäufer“ fündig.

  • Die CE-Kennzeichnung ist kein Prüfzeichen
    Spielzeug, das in Europa verkauft wird, muss das CE-Zeichen tragen, sonst ist es hier nicht verkehrsfähig. Der Hintergrund: Mit dem CE-Zeichen erklärt der Hersteller oder Importeur formal, die gesetzlichen Anforderungen einzuhalten. Er muss – anders als beim GS-Zeichen (geprüfte Sicherheit) – allerdings nicht durch unabhängige Tests nachweisen, dass die Sicherheitsvorschriften auch tatsächlich erfüllt sind. Wenn das CE-Zeichen jedoch fehlt, sollte das Spielzeug nicht in Kinderhände gelangen. Das gleiche gilt für Spielzeug, das keine deutsche Beschriftung trägt.

  • Sicheres Spielzeug finden
    Spielzeug, das auf Schadstoffe und Sicherheit geprüft wurde, lässt sich in Online-Datenbanken von TÜV-Rheinland oder anderen Prüfeinrichtungen heraussuchen. Das GS-Zeichen steht für „geprüfte Sicherheit” und bietet ebenfalls Orientierung. Das Siegel „Spielgut” findet man auf Spielzeug mit hohem Spielwert, das einen Praxistest bestanden hat. Auch hier gibt es im Internet eine Übersicht der prämierten Spielzeuge. Darüber hinaus haben sich einige Händler auf nachweislich ökologisches Spielzeug spezialisiert, zum Beispiel Stoffspielzeug mit dem GOTS (Global Organic-Textile-Standard)-Siegel. Außerdem bieten viele soziale Werkstätten stabiles Spielzeug aus einheimischem Massivholz an.

  • Gebraucht oder kreativ: Alternativen zum Neukauf
    Gebrauchtes Spielzeug ist eine Alternative zum Neukauf, insbesondere bei Markenspielzeug aus hartem Kunststoff oder Spielzeug aus Massivholz. Spielzeug aus weichem Plastik wie Puppen, Bälle oder Tierfiguren sollten aber keinesfalls älter als etwa zwölf Jahre sein, weil sie sonst noch gesundheitsschädliche Weichmacher enthalten können, die erst 2010 verboten wurden. Eine weitere Alternative für die Kleinen: Besondere Erlebnisse statt noch mehr Spielzeug fürs Kinderzimmer schenken, etwa gemeinsam ein Vogelhaus bauen, einen Besuch im Kindertheater oder im Fußballstadion.

Weiterführende Infos und Links:

 

Quelle: Verbraucherzentrale NRW
Internet: www.verbraucherzentrale.nrw