Behördliche Warnung vor Universal Isofix-Adaptern

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) warnt vor der Benutzung von Universal Isofix-Adaptern zur Befestigung von Kindersitzen und Babyschalen in Kraftfahrzeugen. Demnach haben Untersuchungen von Universal-Isofix-Adaptern unterschiedlicher Bauart gezeigt, dass eine sichere Befestigung von Babyschalen oder Kindersitzen nicht gewährleistet werden kann, was im Falle eines Unfalls zu einer deutlich erhöhten Verletzungsgefahr führt.

Bei Unfall drohen lebensbedrohliche Verletzungen!!

Tests der Fachgruppe Fahrzeugtechnik an der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Berlin haben ergeben, dass Kindersitze, die mit Universal-Isofix-Adaptern befestigt waren, sich bei einem Aufprall vollständig lösten und frei im Fahrgastraum bewegten. Aufgrund der durchgeführten Risikobewertung durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wurden die Produkte als ernstes Risiko gemäß Artikel 19 der VO (EU) 2019/1020 für die Gesundheit und Sicherheit von Menschen eingestuft.

Universal Isofix-Adapter werden zum Großteil über Online Marktplätze angeboten.

Betroffene Artikel


Beispiel eines Universal-Isofix-Adapter – Bild KBA

Nutzung von Universal-Isofix-Adapter ist nicht erlaubt:

Kindersitze müssen ein Genehmigungszeichen tragen. Diese dürfen ausschließlich mit den fahrzeugeigenen geprüften und genehmigten Isofix-Aufnahmepunkten verbunden werden, was bei den genannten Produkten nicht gegeben ist und eine ernste Gefahr für das Kind birgt.

Verwenden Sie daher auf keinen Fall Universal-Isofix-Adapter zur Befestigung von Kindersitzen und Babyschalen!

Einige Fahrzeugmodelle bieten die legale Möglichkeit, fahrzeugspezifische Isofix-Aufnahmen sicher nachzurüsten. Bitte prüfen Sie diesbezüglich die Bedienungsanleitung Ihres Fahrzeugs. Sollten Zweifel über die sichere und erlaubte Verwendung bereits erworbener Produkte bestehen, kontaktieren Sie bitte den Fahrzeughersteller oder Ihre Vertragswerkstatt.

Universal-Isofix-Adapter werden von verschiedenen Anbietern im Internet verkauft. Da diese Anbieter ihren Firmensitz überwiegend außerhalb der Europäischen Union haben, kann das KBA die Käufer in der Bundesrepublik Deutschland nicht ermitteln und informiert deshalb auf diesem Wege die Öffentlichkeit.

Meldung des KBA >