Ungewollter Strom- oder Gasanbieterwechsel – So schützen sich Verbraucher*innen

Der bisherige Stromlieferant schickt plötzlich eine Kündigungsbestätigung und bedauert das Ende des Vertrages? Trotz verbesserter rechtlicher Rahmenbedingungen kommt es immer noch regelmäßig zu ungewollten Vertragswechseln im Bereich Strom und Gas. Der beste Schutz ist es, niemals am Telefon oder an der Haustür die Zählernummer oder Informationen über den bestehenden Vertrag preiszugeben. Ansonsten können unseriöse Energieanbieter einen ungewollten Lieferantenwechsel in Gang setzen.

Bild von Ionel Stanciu auf Pixabay

Eigentlich sind Verbraucher*innen seit 2021 besser gegen ungewollten Vertragswechsel geschützt. Mündlich können Energielieferverträge, außer in der Grundversorgung, nicht mehr wirksam abgeschlossen werden. Der Strom- oder Gasanbieter muss vor Vertragsschluss wichtige Informationen, wie Preis und Laufzeit dem Kunden in Textform mitteilen. Nur wenn der Kunde einem Angebot auch in Textform oder mit Unterschrift zustimmt, wird der Vertrag wirksam abgeschlossen.

„Es gibt jedoch weiterhin unseriöse Energieanbieter, die einen Lieferanten­wechsel anstoßen, obwohl die Kommunikation nur mündlich ablief,“ berichtet Simone Napiontek, Beratungsstellen­leiterin beim VerbraucherService Bayern im KDFB e. V. (VSB). Möglich ist das, wenn der Energieanbieter Name und Anschrift und ein weiteres eindeutiges Merkmal, wie die Zählernummer oder den bisherigen Energielieferanten und die Kundennummer kennt. Mit diesen Daten kann er sich an den Netzbetreiber und den bisherigen Strom-, bzw. Gas­lieferanten wenden, einen wirksamen Vertragsschluss und auch den Auftrag zur Kündigung behaupten. Einen Beweis hierfür muss er nicht vorlegen. Den Ärger haben dann die Verbraucher*innen, auch wenn sie sich wehren können. „Betroffene sollten umgehend beim Neuanbieter Widerspruch gegen den behaupteten Vertrag und gegen die Vollmacht zur Kündigung des bisherigen Vertrages einlegen und den Altanbieter über die unwirksame Kündigung informieren, am besten noch vor dem Wechseltermin,“ rät Napiontek.

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Quelle: VerbraucherService Bayern im KDFB e. V. (VSB)
Internet: https://www.verbraucherservice-bayern.de