Diese Rechte haben Verbraucher:innen bei Insolvenzen
Viele große Unternehmen haben in diesem Jahr Insolvenz angemeldet: Reiseveranstalter, Modekonzerne, Möbelhäuser oder Solaranbieter. Verbraucher:innen haben oft das Nachsehen, wenn Dienstleistungen oder Waren schon bezahlt, aber noch nicht geliefert wurden oder sie Gewährleistungsansprüche geltend machen wollen. „Meldet eine Firma Insolvenz an, wird die Kundschaft zum Gläubiger”, erklärt Iwona Husemann, Juristin bei der Verbraucherzentrale NRW. „Betroffene können ihre Forderungen zwar in die Insolvenztabelle eintragen, aber oft gehen sie leer aus oder müssen sich mit geringen Auszahlungen zufrieden geben.” Worauf Verbraucher:innen bei einer Firmenpleite achten sollten und welche Rechte sie haben, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.
Weiterführende Infos und Links:
Quelle: Verbraucherzentrale NRW
Internet: www.verbaucherzentrale.nrw
Beim Plätzchen backen entsteht meist ein gesundheitskritischer Stoff: Acrylamid. Die Menge lässt sich aber geringhalten. Wie…
Sicher, schadstofffrei, kindgerecht gestaltet und haltbar – so sollten Kinderhochstühle sein. Im aktuellen Test der Stiftung Warentest…
Was man über die Funktionen der elektronischen Patientenakte wissen sollte (djd). Gesetzlich Versicherte erhalten ab…
TEDi informiert über den Rückruf des unten abgebildeten Kuschelfreund Plüsch-Elefanten mit Herz. Wie das Unternehmen mitteilt,…
Die Gerstand Bühnsdorfer Fleischwaren GmbH informiert über den Rückruf des Wurstartikels Zwiebelmettwurst 200g mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum…
Dieser Rotkohl kann beim Weihnachtsessen getrost auf dem Teller landen: Für sechs Bio-Produkte und fünf…