Beruf oder Studium und trotzdem bei Eltern mitversichert
Die Schulzeit ist vorbei, die Frage Lehre oder Studium entschieden. Mit Beginn des Ausbildungsjahrs oder des Wintersemesters stellen sich viele junge Leute auf eigene Füße und ziehen aus. Plötzlich taucht die Frage auf: Muss man ich mich jetzt selbst versichern?
Wie die HUK-COBURG mitteilt, sind volljährige, unverheiratete Kinder in der Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung während der Ausbildung bei ihren Eltern kostenlos mitversichert. An der Mitversicherung ändert auch ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder ein Bundesfreiwilligenjahr nichts. Unerheblich ist zudem, ob die Dienste direkt nach dem Schulabschluss, während oder direkt nach der Ausbildung absolviert werden. In der Haftpflichtversicherung sind zusätzlich der Freiwillige Wehrdienst und ein bis zu zwei Jahre dauerndes Travel- &Work-Programm bzw. eine ebenso lange Au-pair-Tätigkeit miteingeschlossen. – Natürlich dürfen die Mitversicherten in dieser Zeit kein eigenes Einkommen haben: Bafög, Lehrlingsgehalt oder der typische Studentenjob, um ein bisschen Taschengeld dazu zu verdienen, spielen keine Rolle.
Auch die typische Studentenbude ist durch die Hausratversicherung der Eltern mitversichert. Und selbst wenn sich jemand nach Abschluss der Ausbildung auf eigene Füße stellt und eine eigene Wohnung einrichtet, besteht die kostenlose Mitversicherung noch ein Jahr weiter. Ereignet sich während der Mitversicherungszeit allerdings ein Schaden, ist die Entschädigung auf einen gewissen Prozentsatz der Versicherungssumme begrenzt.
Ausland inklusive
Ein Auslandssemester ist heute eher die Regel als die Ausnahme: Das wissen Versicherungen und bieten in der Hausrat- ebenso wie in der Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung weltweiten Schutz. Dauert der Auslandsaufenthalt jedoch länger als ein halbes Jahr, sollte man zuvor mit seiner Versicherung reden.
Ein wichtiges Thema beim Auslandssemester ist die Krankenversicherung. Gesetzlich krankenversicherte Studierende sind bis zum 25. Lebensjahr bei ihren Eltern mitversichert und haben im Gastland Anspruch auf die gesetzlichen Leistungen. Oft weicht der Leistungskatalog dort aber stark vom deutschen ab und bietet nicht den gewohnten Standard. Fast immer müssen Zuzahlungen geleistet werden. Außerdem greift der Schutz nur in Staaten, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat. Wer in den USA oder Australien studieren will, muss sich selbst versichern.
Viele private Krankenversicherungen bieten für einen vorübergehenden Auslandsaufenthalt – wie einem Auslandssemester – Schutz im Rahmen einer Auslandsreisekrankenversicheru
Quelle: HUK-COBURG Versicherungsgruppe
Internet: http://www.huk.de