Ein Autounfall bedeutet an sich schon Stress. Umso schlimmer, wenn er im Ausland passiert und es anschließend Probleme bei der Schadensregulierung gibt. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland kann in solchen Fällen kostenlos beraten und helfen.
Während eines Urlaubs in Spanien kommt es zu einem Unfall zwischen einem deutschen und einem spanischen Autofahrer. Die gegnerische Versicherung erkennt die Schuld an. Sie bittet den Geschädigten um einen Kostenvoranschlag für die Reparatur. Eine deutsche Werkstatt schätzt die Kosten auf 5.000 Euro. Ein Gegengutachten der spanischen Versicherung kommt auf 4.500 Euro.
Das Problem: Der Geschädigte hatte bereits eine Anzahlung in der Werkstatt geleistet. Die Differenz von 500 Euro musste er aus eigener Tasche zahlen.
Erst nach Intervention der EVZ-Juristen bei den Versicherungen willigt die Gegenseite ein und übernimmt die gesamten Reparaturkosten.
Um spätere Probleme zu vermeiden, sollten bereits im Vorfeld einige Vorkehrungen getroffen werden. Das EVZ empfiehlt, die Internationale Versicherungskarte (früher „Grüne Karte“) im Handschuhfach mitzuführen. So hat man im Falle eines Unfalls alle Daten griffbereit, die der Unfallgegner benötigt.
Auch der Europäische Unfallbericht und ein Stift sollten nicht fehlen. Das europaweit einheitlich aufgebaute Formular ist in mehreren Sprachen erhältlich (z. B. bei Automobilclubs, wie dem ADAC) und erleichtert die spätere Schadensregulierung.
Es ist wichtig, noch am Unfallort die richtigen Schritte einzuleiten. Die Personalien aller Unfallbeteiligten und eventueller Zeugen sollten notiert werden.
Außerdem sollte man sich die Zeit nehmen, den Unfallbericht sorgsam auszufüllen. Das erleichtert die Schadensregulierung. Am besten gemeinsam mit dem Unfallgegner. Auch Beweisfotos oder ein Video vom Schaden sind dringend zu empfehlen.
Zu beachten: Im Ausland kommt die Polizei oft nur bei Verkehrsunfällen mit Personenschaden.
Wer mit einem Mietwagen unterwegs ist, muss immer die Polizei verständigen. Die Autovermieter verlangen dies. Wenn die Polizei nicht kommt, ist es gut, wenn man nachweisen kann, dass man es trotzdem versucht hat.
Der Schaden sollte so schnell wie möglich bei der gegnerischen Versicherung gemeldet werden. Jede europäische Versicherung hat dafür einen bevollmächtigten Ansprechpartner in Deutschland benannt, den sogenannten Schadensregulierungsbeauftragt
Nach der Einreichung muss die gegnerische Versicherung innerhalb von drei Monaten den Schaden beheben oder ein Entschädigungsangebot machen.
Ist der Unfall selbst verschuldet, sollte die eigene Versicherung informiert werden. Diese regelt dann alles Weitere mit der gegnerischen Versicherung.
Kommt es bei der Unfallregulierung zu Schwierigkeiten, wie in unserem Fallbeispiel, können sich deutsche Autofahrerinnen und Autofahrer in grenzüberschreitenden Fällen kostenlos an das EVZ Deutschland wenden: Kontaktformular des EVZ.
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