Verbraucherzentrale Hamburg gibt Tipps zum Start in die Ausbildung
Mit dem Beginn einer Berufsausbildung verfügen junge Menschen erstmals über ein eigenes Einkommen und sind nicht mehr grundsätzlich über ihre Eltern versichert. Um weiterhin einen umfassenden Versicherungsschutz zu gewährleisten, rät die Verbraucherzentrale Hamburg Auszubildenden dazu, notwendige Verträge zum Start in die Ausbildung zu prüfen und im Bedarfsfall abzuschließen. Die Verbraucherschützer beraten Auszubildende unabhängig, welche Policen zum Einstieg in den Beruf sinnvoll sind und worauf sie unbedingt achten sollten.
„Unverzichtbar ist eine Privathaftpflichtversicherung“, so Sandra Klug von der Verbraucherzentrale Hamburg. Die Privathaftpflichtversicherung springt ein, wenn der oder die Versicherte einem Dritten einen Schaden zufügt. Häufig sind Auszubildende im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung der Eltern mitversichert, wenn sie sich in der ersten Berufsausbildung befinden. „Ist das nicht der Fall, sollten Auszubildende unbedingt eine eigene Privathaftpflichtversicherung abschließen“, so Klug weiter. Für Azubis gibt es bereits Angebote ab 40 Euro im Jahr – eine Investition, die sich im Schadensfall auszahlen kann, da eventuelle Schadensersatzansprüche leicht hohe Summen erreichen können.
„Ratsam ist auch der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, die dann einspringt, wenn Versicherte aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr zu mindestens 50 Prozent in ihrem zuletzt ausgeübten Beruf tätig sein können“, so Klug. Da in den ersten Berufsjahren keine und danach nur unzureichende Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung bestehen, ist eine private Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit sinnvoll. Die Beiträge der Berufsunfähigkeitsversicherungen werden unter anderem nach Berufsgruppe und individueller Vorerkrankung berechnet. Für das Budget mancher Auszubildenden könnten sie jedoch zu teuer sein. „Hier fehlt es an einer ausreichenden staatlichen Absicherung der Erwerbsunfähigkeit“, kritisiert Klug.
Auszubildende sind in der Regel gesetzlich krankenversichert. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen sind zu etwa 95 Prozent identisch, können sich aber durch zusätzliche Satzungsleistungen unterscheiden. „Bei der Wahl einer Krankenkasse sollte der Beitragssatz jedoch nicht das alleinige Entscheidungskriterium sein. Weitere Faktoren wie Beratung, Service, Erreichbarkeit und besondere Satzungsleistungen wie spezielle Vorsorgeuntersuchungen oder kostenfreie Impfungen sollten Auszubildende außerdem berücksichtigen“, so Klug.
Wenn Auszubildende in eine eigene Wohnung ziehen und höherwertige Einrichtungsgegenstände anschaffen, kann sich eine Hausratversicherung lohnen, denn sie schützt im Falle von Feuer- und Leitungswasserschäden, Einbruch oder Vandalismus. „In den meisten Fällen ist eine Hausratversicherung zum Start der Ausbildung noch nicht so wichtig. Erst wenn der Hausrat größer wird und die angeschafften Gegenstände teurer sind, ist die Hausratversicherung zu empfehlen“, so Klug.
Gerade zu Ausbildungsbeginn treten immer wieder Versicherer und Banken an Auszubildende heran, locken mit günstigen Angeboten oder weisen auf die schlechte Altersvorsorge hin. „Auszubildende sollten sich davon nicht verunsichern lassen“, so Klug. „Nicht jede Versicherung muss sein – und auch nicht jede Geldanlage lohnt bei niedrigem Einkommen. Wir beraten Auszubildende unabhängig bei allen Fragen rund um die Themen Geldanlage und Altersvorsorge.“
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg e. V.
Internet: www.vzhh.de
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