Kurz vor der Urlaubszeit und den Olympischen Spielen wurde in Frankreich ein weiterer Autobahnabschnitt auf die Free-Flow-Maut (péage en flux libre) umgestellt. Frankreichurlaubende mit einem Hang zur Nostalgie sollten sich schon jetzt auf das Ende der Schranken mit ihren Bezahlhäuschen einstellen. Die Zukunft heißt Free-Flow-Maut.
Weniger Staus, somit weniger Auffahrunfälle, und besser für die Umwelt. So stellen die französischen Autobahnbetreibenden die neue Free-Flow-Maut dar. Das klingt einleuchtend, da es keine Schranken mehr gibt. Man muss noch nicht einmal langsamer fahren, um die neuen Mautbrücken zu passieren.
Für Autofahrerinnen und Autofahrer könnte dieser technische Fortschritt allerdings mit einer Zahlungsaufforderung inklusive Strafgebühr enden. Bezahlt wird nicht mehr an einer Schranke. Daran muss man nun selbst denken. Die bequemste Lösung ist eine Mautbox an der Windschutzscheibe. Je nach Modell gilt diese auch noch in weiteren Ländern als nur in Frankreich. Ansonsten kann man nach der Nutzung der kostenpflichtigen Autobahnabschnitte entweder über die Internetseite des Autobahnunternehmens oder direkt an der Ausfahrt am Automaten zahlen.
Das System wurde seit 2019 auf der A4 für die Mautstelle Boulay eingeführt. 2022 folgte als erste Autobahn die A79 im Departement Allier. Nach diesen Testläufen geht es nun an die stark befahrenen Strecken. Im letzten Monat wurden die Free-Flow-Mautbrücken auf der A14 von Paris Richtung Normandie in Betrieb genommen. Der restliche Abschnitt bis zur Küste über die A13 wird im Dezember folgen.
Wurde das Kennzeichen von einer Mautbrücke erfasst und keine automatische Zahlmethode vorgesehen, haben Fahrzeughalterin oder -halter drei Tage, um den geschuldeten Betrag zu begleichen. Von sich aus, ohne weitere Mitteilung des Unternehmens.
Geschieht dies nicht, kommt die Zahlungsaufforderung, meistens mit einer Strafgebühr. Dann sollte schnell gehandelt werden. Wird die Mahnung ignoriert, droht im schlimmsten Fall eine Strafe von 375 Euro. Einspruch erheben lohnt sich nur bei triftigen Gründen, zum Beispiel wenn das Fahrzeug gestohlen wurde oder man nicht selbst gefahren ist.
Unser Tipp: Man kann das Fahrzeugkennzeichen vorab online registrieren, um bei Nutzung einer Free-Flow-Strecke benachrichtigt zu werden. Dazu muss man allerdings wissen, wer die entsprechende Strecke betreibt. Die ALIAE ist für die A79 und die Sanef für die anderen Free-Flow-Autobahnen zuständig.
Quelle: Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V.
Internet: www.cec-zev.eu
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