Nahrungsergänzungsmittel mit exotischen Pflanzen, Algen und Pilzen, sogenannte „Botanicals“, boomen. In der Werbung versprechen Produkte mit Ashwagandha, Maca und Co. etliche gesundheitliche Vorteile und erscheinen durch ihre „Natürlichkeit“ harmlos. Doch genau das Gegenteil kann der Fall sein. Eine ausreichende Regulierung und Kontrolle bezüglich der Verwendung und Bewerbung von Botanicals fehlt bis heute in der EU, so der VerbraucherService im KDFB e.V. (VSB).
„Im Gegensatz zu Arzneimitteln unterliegen Nahrungsergänzungsmittel keiner Zulassungspflicht, da sie rechtlich als Lebensmittel gelten“, erklärt Sandra Nirschl, Ernährungsexpertin beim VerbraucherService Bayern (VSB). Verantwortlich für die Unbedenklichkeit der Produkte ist in der EU der Inverkehrbringer, behördlich geprüft wird die Sicherheit oder Wirksamkeit der Inhaltsstoffe nicht. Vorschriften zu Höchstmengen und zur Sicherung von Qualitätsstandards für Botanicals fehlen. Obwohl Empfehlungen seitens wissenschaftlicher Instanzen vorliegen, sind bisher nur sehr wenige Stoffe verboten oder beschränkt. „Unerforschte Substanzen und Überdosierung können für Verbraucher*innen zum ungeahnten Gesundheitsrisiko werden. Über Trendprodukte mit Ashwagandha wurde beispielsweise bereits im Zusammenhang mit Leberschäden berichtet. Auch Wechselwirkungen mit Medikamenten sind möglich, müssen aber nicht angegeben werden“, so Nirschl.
Gesundheitsbezogene Aussagen („Health Claims“) sind für Botanicals bisher nicht zugelassen. Online finden sich dennoch zahlreiche Produkte, die trotz Verbot mit wissenschaftlich nicht nachgewiesenen Wirkungen werben. Häufig sitzen die Hersteller im Ausland, was eine Abmahnung erschwert.
Tipps für Verbraucher*innen zum Umgang mit Botanicals:
Weiterführende Informationen zu diesem Thema: https://www.verbraucherservice-bayern.de/themen/ernaehrung/botanicals-geschickt-vermarktet-wenig-reguliert
Quelle: VerbraucherService Bayern im KDFB e.V.
Internet: www.verbraucherservice-bayern.de
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