Rückruf: Gesundheitsgefahr durch Weichmacher in Scoubidou-Set via Action
Die Avec BV ruftden Spielzeugartikel Scoubidou-Set (Scoubidou Bänder mit Zubehör) mit der GTIN (EAN) 8715275821800, 8715275821879 zurück. Wie das Unternehmen mitteilt, haben Untersuchungen ergeben, dass die Anhänger des Scoubidou-Sets den gesetzlichen Grenzwert für den Weichmacher Phthalat DEHP überschreiten.
Von der weiteren Verwendung wird abgeraten!
Das Produkt wurde zwischen Januar 2024 und April 2024 via Action verkauft.
Betroffener Artikel
Artikel: Scoubidou-Set (Scoubidou Bänder mit Zubehör)
GTIN (EAN): 8715275821800, 8715275821879
Action Artikel-Nr.: 102758 / 3202854
Hersteller: Avec BV
Sollten Sie einen der oben abgebildeten Artikel erworben haben, sollte die Verwendung umgehend eingestellt und in einer Action Filiale zurückgegeben werden. Der volle Kaufpreis wird auch ohne Kaufnachweis zurückerstattet.
Kundenservice
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Avec unter der E-Mail-Adresse customerservice@avec.nl oder telefonisch unter +31 (0) 13 20 70 800 (Auslandsgespräch!).
Infobox Weichmacher
Weichmacher sind nicht gebunden, sondern dünsten aus und reichern sich im Hausstaub an.
Bestimmte Weichmacher auf Basis von Phthalaten können Unfruchtbarkeit bei Männern verursachen, da sie in ihrer Wirkung bestimmten Hormonen ähnlich sind. Sie beeinflussen die Testosteron-gesteuerten Entwicklungsstufen. Außerdem stehen sie in Verdacht, Diabetes zu verursachen. Phthalatweichmacher wurden von der Europäischen Union für Kinderspielzeug verboten, werden aber immer wieder in vielen Spielzeugen nachgewiesen. Dies ist auf Dauer für Kinder gefährlich.
In deutschen Kindergärten wurden im Mittel dreimal so hohe Belastungen mit verschiedenen Weichmachern wie in einem durchschnittlichen deutschen Haushalt festgestellt. Das ist bedenklich, denn Weichmacher stehen im Verdacht, den Hormonhaushalt zu beeinflussen. Besonders für Kinder und Föten im Mutterleib ist das gefährlich: Unfruchtbarkeit, Leberschäden oder Verhaltensstörungen könnten ausgelöst oder gefördert werden
Gemäß der REACH-Verordnung sind die Weichmacher (sogenannte Phthalate) DEHP, DBP und BBP in allen Spielzeugen und Babyartikeln verboten. Die Weichmacher Phthalate DINP, DIDP und DNOP sind verboten, wenn das Produkt von Kindern in den Mund genommen werden kann.
Quelle: www.produktwarnung.eu
* Die Bewertung bezieht sich auf die Information der Endverbraucher durch das Unternehmen bzw. den Hersteller