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Vorsorgevollmacht leicht gemacht – Online-Angebot der Verbraucherzentralen

Online-Angebot der Verbraucherzentralen ist ein Erfolgsmodell

Für viele Menschen ist der Gedanke an eine Krankheit oder einen Unfall mit großen Ängsten verbunden. Auch die Frage, was dann eigentlich passiert, wenn man selbst nicht entscheiden kann, löst Schrecken aus. Dabei kann für diesen Fall gut vorgesorgt werden. Die Verbraucherzentrale NRW stellt Online-Formulare für Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung bereit, die mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen das Ausfüllen einfacher machen. „Dieser Service wird sehr viel genutzt“, sagt Verena Querling, Pflegerechtsexpertin der Verbraucherzentale NRW. „Das zeigt uns, wie wichtig den Menschen die eigene Vorsorge ist und dass interaktive Anwendungen die Hürde überwinden helfen, sich auch mit schwierigen und zum Teil emotional belastenden Themen zu beschäftigen.“ Drei Tipps der Expertin für die leichte Umsetzung zu Hause.

Bild von Bartek Zakrzewski auf Pixabay

  • Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
    Eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung sind wichtige Dokumente für den Fall, dass jemand ganz Bestimmtes sich um die wichtigsten Angelegenheiten kümmern soll. Denn bei der Vorsorgevollmacht kann man genau festlegen, wer wichtige Entscheidungen treffen darf. Voraussetzung dafür ist, dass man dieser Person hundertprozentig vertraut, denn es geht um Vollmachten für finanzielle und medizinische Entscheidungen. Wenn eine solche Person nicht vorhanden ist, fällt die Wahl besser auf einen Betreuer. Mit der Betreuungsverfügung sucht man sich eine Person als Betreuer aus und schlägt diese dem Betreuungsgericht, einer Abteilung des Amtsgerichts, vor. Das Gericht kann dem Antrag folgen, bei berechtigten Zweifeln aber auch eine andere Person vorschlagen. Zusätzlich können auch Wünsche an den Betreuer niedergeschrieben werden. Im Unterschied zum Bevollmächtigten wird der Betreuer vom Gericht kontrolliert.
     
  • Patientenverfügung
    Wer bestimmen möchte, welche Behandlungen bei schweren Krankheiten durchgeführt oder unterlassen werden sollen, kann dies mit der Patientenverfügung regeln. Darin wird genau erklärt, welche medizinischen Maßnahmen vom Arzt durchgeführt werden sollen. Dazu werden zunächst die Krankheitssituationen erfasst, in denen die Verfügung gelten soll. Auch individuelle Situationen zum Beispiel aufgrund bestehender Krankheiten können hier aufgenommen werden. Zum anderen sind die medizinischen Maßnahmen, die in möglichen zukünftigen Situationen gewünscht oder abgelehnt werden, zu nennen. Die Patientenverfügung ist nur mit Unterschrift und Datum wirksam und sollte regelmäßig überprüft und neu unterschrieben werden. Dann wissen die Ärzt:innen genau, dass sie dem aktuellen Willen des Betroffenen entspricht.
     
  • Bereits mehr als 370.000 mal genutzt
    Die Online-Vorsorgedokumente der Verbraucherzentrale NRW können kostenfrei und bequem am heimischen Rechner bearbeitet werden. Grundlage sind Textbausteine und Formulare des Bundesministeriums der Justiz. Die Wahl der individuell richtigen Verfügung wird durch Erläuterungen erleichtert. Erklärtexte und Hinweise helfen dabei, die Tragweite der eigenen Entscheidung zu verstehen. Aus der individuellen Wahl ergeben sich persönlich passende, individualisierte Vorsorgedokumente. Diese müssen am Ende nur noch ausgedruckt und unterschrieben werden, damit sie wirksam werden. Bundesweit haben sich 2023 mehr als 236.000 mal Menschen mithilfe dieser Webseiten entweder eine Patientenverfügung, eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung erstellt. Seit dem Start von „Selbstbestimmt“ im November 2021 wurden damit insgesamt mehr als 373.000 Online-Vorsorgedokumente angelegt.

Weiterführende Infos und Links:

 

Quelle: Verbraucherzentrale NRW
Internet: www.verbraucherzentrale.nrw

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