Online-Dating – den Durchblick auch mit rosaroter Brille behalten
Ihr Single-Leben gefällt Ihnen eigentlich ganz gut. Wenn zum Valentinstag im Einzelhandel und in der Werbung auf rosa geschaltet wird, kommen Sie aber doch ins Grübeln. Dating-Apps und Online-Partnervermittlungen kennen Sie bisher nur aus der Werbung. Wäre das etwas für Sie? Online-Anbieter ermöglichen es Ihnen, bequem zu suchen, in Ihrer Stadt, deutschland- und europaweit. Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) weiß, worauf Sie vor der Anmeldung achten sollten und wie Sie den Dienst auch wieder kündigen. Insbesondere, wenn der Anbieter in einem anderen Land der EU sitzt.
Darauf sollten Sie auch bei Geschäften mit der Liebe achten
Die Anmeldung ist oft kostenlos, aber um Zugriff auf alle Funktionen des Dating-Portals zu erhalten, muss in der Regel ein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen werden. Zum Beispiel, um Ihr Profil sichtbarer zu machen oder um zu sehen, wer es aufgerufen hat.
Wenn Sie sich für eine Premium-Mitgliedschaft entscheiden, prüfen Sie vor der Anmeldung folgende Punkte:
– den Namen und die Adresse des Anbieters,
– den Preis des Abonnements und die Zahlungsmodalitäten,
– die Vertragslaufzeit,
– die Bedingungen für eine Verlängerung und die Kündigungsmodalitäten.
In der gesamten EU muss der Anbieter Sie vor Vertragsabschluss über diese Punkte informieren.
Zum Valentinstag werden gerne Abonnements zu besonderen Konditionen angeboten. Nehmen Sie das Angebot genau unter die Lupe.
In einigen Fällen werben unseriöse Anbieter plakativ mit günstigen Preisen für eine mehrmonatige Mitgliedschaft. Verbraucher stellen erst später fest, dass es sich bei dem beworbenen Preis um den Preis pro Monat handelte.
Oft gilt ein günstiges Sonderangebot auch nur für die erste Vertragslaufzeit. Danach kann es teurer werden. Das gleiche gilt für kostenlose oder preisgünstige Probemitgliedschaften. Nach Ende der Schnupperphase wandelt sich das Probe-Abo häufig in eine teure Mitgliedschaft um.
Unser Tipp: Bietet man Ihnen eine kostenlose Testphase an, notieren Sie sich im Kalender, bis wann Sie den Dienst kündigen müssen, bevor Ihr Zugang zum zahlungspflichtigen Abo wird.
So beenden Sie den Vertrag mit der Partnervermittlung richtig
Amors Pfeil hat Sie getroffen und Sie brauchen Ihr Online-Abonnement nicht mehr? Oder das Angebot passte so gar nicht zu Ihren Erwartungen? Achtung: Das Abo endet nicht automatisch, wenn Sie die Dating-App oder Ihr Profil löschen.
EU-weit haben Sie die Möglichkeit, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Die Frist beginnt in der Regel mit dem Abschluss des Vertrages.
Für die Zeit, in der Sie das Abo genutzt haben, müssen Sie allerdings eine Entschädigung zahlen. Wenn der Anbieter die vereinbarte Leistung vollständig erbracht hat, erlischt das Widerrufsrecht. Falls Sie in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) keine Belehrung über Ihr Widerrufsrecht finden, spricht dies gegen die Seriosität des Anbieters.
Wichtig: Wenn Sie widerrufen wollen, sollten Sie auf keinen Fall den Begriff Kündigung wählen. Bei einer Kündigung endet das Vertragsverhältnis nämlich nicht sofort, sondern erst mit Ende der Vertragslaufzeit.
Bei einer Kündigung zum Ende der Laufzeit müssen Sie die Kündigungsfrist beachten. Neben der klassischen Kündigung per Post oder E-Mail gibt es für Verträge, die online abgeschossen werden können, in Deutschland den sogenannten Kündigungsbutton. Der Kündigungsbutton ist auch für Unternehmen aus dem Ausland Pflicht, wenn sie sich bewusst an Kundinnen und Kunden aus Deutschland richten (z. B. mit einer .de-Domain oder einer deutschsprachigen Website). Das gilt auch, wenn eine online angebotene Dienstleistung in Deutschland erbracht wird.
Viele Anbieter versenden E-Mails an ihre Kunden von Noreply- bzw. keine Antwort-Adressen aus. Dorthin sollten Sie auf keinen Fall schreiben. Nutzen Sie die E-Mail-Adresse, die in der Widerrufsbelehrung angegeben wird.
Bei Verträgen mit Unternehmen im EU-Ausland, Norwegen und Island können Sie das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland kontaktieren, wenn Sie das doch nicht so heiß geliebte Abonnement nicht wieder loswerden.
Quelle: Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland c / o Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz e. V.
Internet: www.evz.de