Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps rund um Heizkosten und die Berücksichtigung des CO2-Preises bei Mieter:innen
Der Anfang 2021 von der Bundesregierung eingeführte und sich schrittweise erhöhende CO2-Preis betrifft fossile Brennstoffe für die Sektoren Wärme und Verkehr, also zum Beispiel Gas, Heizöl und Benzin. Damit sollen unter anderem mehr Anreize zur energetischen Gebäudesanierung geschaffen werden.
Für das Jahr 2024 hat die Bundesregierung den CO2-Preis von 30 auf 45 Euro pro Tonne erhöht. „Im Gegensatz zu Eigentümer:innen können Mieter:innen weder durch die Gebäudedämmung ihren Energiebedarf senken noch sich für eine neue, energieeffiziente Heizung entscheiden. Darum werden die CO2-Kosten seit 2023 bei Öl- und Gasheizungen zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen aufgeteilt“, sagt Christian Handwerk, Energieexperte der Verbraucherzentrale NRW. „Unser Online-Tool zur Berechnung der anfallenden Kosten zum CO2-Preis hilft dabei, die korrekte Aufteilung darzustellen.“ Was dazu bei der Ermittlung der eigenen CO2-Preiskosten zu berücksichtigen ist, hat die Verbraucherzentrale NRW in drei Tipps zusammengestellt.
Weitere Informationen und Links:
Quelle: Verbraucherzentrale NRW
Internet: www.verbraucherzentrale.nrw
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