Rückrufe Basteln & Malen

Rückruf: Gesundheitsgefahr durch Cadmium – TEDi ruft verschiedene Kugelschreiber zurück

Das TEDi-Qualitätsmanagement informiert über den Rückruf des unten abgebildeten Kugelschreiber Einhorn“ und „Officeline“. Wie das Unternehmen mitteilt, wiesen Produkttests erhöhte Cadmiumwerte nach. Dieser Stoff kann gesundheitsgefährdend sein, deshalb wird von einer weiteren Verwendung der Kugelschreiber abgeraten.

Das Produkt wurde vom 01.06.2022 bis zum 17.11.2023 in allen TEDi-Filialen verkauft.

Betroffener Artikel


Die Abbildung zeigt  beispielhafte Varianten

Artikel: Kugelschreiber Einhorn und Officeline
Farben: rosé, anthrazit und silber mit verschiedenen Kopffiguren (Hase, Eule, Krone, Flamingo und Herz)
Verkaufszeitraum: 01.06.2022 bis 17.11.2023 in allen TEDi-Filialen 
Verkaufspreis: 2,00 € bzw. 2,55 € und 3,00 € 

Artikelnummern: 9151200133, 3364900133, 7310500133, 4216900133, 8320200133, 5179200133, 9206000133, 1965400133, 5531100133, 8929200133, 3673500133, 6217300133, 6031300133, 5931200133, 9785400133, 7850500133, 1231800133, 6291800133

Sie können betroffene Artikel gegen Erstattung des Verkaufspreises oder gegen einen anderen Artikel in jeder TEDi Filiale umtauschen.

Kundenservice
Verbraucher können sich bei Fragen unter der Telefonnummer +49 231 55577-0 oder per E-Mail an info@tedi.com an TEDi wenden

Kundeninformation >

Bild: TEDi Warenhandels GmbH

Infobox Cadmium

Wegen der hohen Toxizität von Cadmium nimmt dessen Bedeutung ab. Seit Dezember 2011 ist es in Schmuck, Legierungen zum Löten und in PVC in der Europäischen Union verboten. Cadmium ist als sehr giftig und seine Verbindungen von gesundheitsschädlich (wie Cadmiumtellurid) über giftig (z. B. Cadmiumsulfid) bis sehr giftig (so bei Cadmiumoxid) eingestuft; außerdem besteht begründeter Verdacht auf krebsauslösende Wirkung beim Menschen. Eingeatmeter cadmiumhaltiger Staub führt zu Schäden an Lunge, Leber und Niere.
Seit Dezember 2011 gilt ein strengeres Verbot für Cadmium in Kunststoffen, Farben, Stabilisierungsmitteln sowie bei bestimmter Metallverarbeitung per REACH-Verordnung, Eintrag 23 in Anhang XVII. Mit dem 10. Dezember 2011 wurde das Verbot auf cadmiumhaltige Lote beim Löten und der Erzeugung und das Inverkehrbringen cadmiumhaltigen Schmucks ausgedehnt. wikipedia.de

Quelle: www.produktwarnung.eu 

 

  
* Die Bewertung bezieht sich auf die Information der Endverbraucher durch das Unternehmen bzw. den Hersteller 


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