Verbraucher

Neue Streiks bei der Bahn – Welche Rechte haben Reisende?

Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) ruft von Mittwoch, 10., bis Freitag, 12. Januar 2024 zum Streik auf. Infolgedessen werden wieder viele Bahnen stillstehen, auch grenzüberschreitende Verbindungen nach Paris oder Brüssel. Doch, welche Rechte hat man, wenn das Bahnpersonal streikt, der Zug Verspätung hat oder vollständig ausfällt? 

Bild von NoName_13 auf Pixabay

Interaktiver Online-Ratgeber

Die gute Nachricht: Die Bahngastrechte sind europaweit einheitlich geregelt. 

Praktische Hilfestellung finden Reisende im interaktiven, kostenfreien Klicktool des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland: Online-Ratgeber

Der Ratgeber führt den Reisenden mit wenigen Klicks zu genau den Informationen, die für seine individuelle Situation relevant sind und gibt praktische Tipps, wie man sich verhalten soll. 

Die Rechte der Bahnreisenden kurz und knapp

Ist es absehbar, dass der Zug am Zielort mit mehr als 60 Minuten Verspätung ankommt, müssen Sie die Fahrt nicht antreten und können die Erstattung des Fahrpreises verlangen.

Sind Sie bereits unterwegs und zeichnet sich eine Verspätung von mehr als 60 Minuten am Zielbahnhof ab, können Sie eine anteilige Erstattung des Fahrpreises (für die nicht gefahrenen Strecken-Abschnitte) sowie die Rückfahrt zum Abfahrtsort verlangen oder sich auf eine andere Verbindung umbuchen lassen.

Wird Ihnen innerhalb von 100 Minuten nach der geplanten Abfahrtszeit keine Alternative angeboten, können Sie selbst eine Bahn- oder Busverbindung buchen und den Fahrpreis dem Bahnunternehmen in Rechnung stellen. Achtung: Kosten für einen Flug werden nicht erstattet, auch wenn es manchmal die günstigere Alternative ist.

Kommen Sie mit mehr als 60 Minuten Verspätung am Zielbahnhof an, haben Sie zudem Anspruch auf eine Entschädigung 25 Prozent des Fahrpreises. Ab 120 Minuten sind es sogar 50 Prozent.

Gut zu wissen: Im Fernverkehr muss das Bahn-Unternehmen Sie ab einer Verspätung von mehr als 60 Minuten mit Speisen und Getränken versorgen, sofern diese im Zug oder Bahnhof verfügbar oder mit angemessenem Aufwand lieferbar sind.

Ausführliche Informationen zum Thema Bahnfahren in Europa.

 

Quelle: Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland
Internet: www.evz.de

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