Es ist so weit: Die Geburt des ersten Kindes liegt hinter Ihnen. Sie genießen Ihr Familienglück in vollen Zügen und nutzen die ersten Tage, um sich aneinander zu gewöhnen und sich einzuspielen.
Bei all den Glücksgefühlen gilt es jedoch auch, bürokratische Hürden zu meistern und beispielsweise das Kindergeld zu beantragen. Denn sobald ein Kind das Licht der Welt erblickt, können Eltern oder weitere Erziehungsberechtigte in Deutschland einen Zuschuss für das Neugeborene beantragen. Dieser Betrag wird fortan ausgezahlt, bis das Kind seine Ausbildung oder sein Studium abgeschlossen hat. In der Regel ist der Nachwuchs zu diesem Zeitpunkt maximal 25 Jahre alt.
Dazu nutzen die frischgebackenen Eltern bestimmte Formulare, füllen diese aus und übersenden diese per Post an die lokale Familienkasse. Doch welche Formulare sind zu berücksichtigen? Wie beantragen Familien das Kindergeld? Und welche Nachweise sind erforderlich?
Das Kindergeld können Erziehungsberechtigte beantragen, deren Kinder in ihrem Haushalt wohnen. Dazu zählen unter anderem Eltern, Elternteile, Adoptiveltern, Großeltern und Pflegeeltern.
Werdende Eltern beantragen den Zuschuss im Idealfall bereits vor der Geburt des Kindes. In der Folge können die Wartezeiten kürzer ausfallen.
Einige Dokumente liegen erst nach der Geburt vor. Dies trifft auf die Geburtsurkunde zu. Die fehlenden Daten reichen Sie problemlos nach.
Wem zu diesem Zeitpunkt die notwendige Information zum Kindergeld fehlte, kann die Dokumente jedoch auch rückwirkend einreichen. Die Frist beträgt 6 Monate.
Ein Tipp: Ist der Aufenthaltsort der Eltern unbekannt, können Kinder ihr Kindergeld eigenständig beantragen. Das entsprechende Formular finden Sie auf der Website der lokalen Familienkasse vor.
Weiterhin können Erziehungsberechtigte, die in Deutschland Steuern zahlen und im Ausland verweilen, Kindergeld beantragen. Dafür müssen diese über eine Anstellung bei einem Unternehmen in Deutschland verfügen.
Zugegeben: Während der ersten Schwangerschaft sammeln Sie so viele neue Erfahrungen, dass kaum Zeit besteht, sich um bürokratische Angelegenheiten zu kümmern. Wer jedoch lange Wartezeiten vermeiden möchte, sollte sich bereits vor der Geburt mit den notwendigen Dokumenten zur Beantragung des Kindergeldes beschäftigen.
Doch welche Formulare sind notwendig? Um Ihren Kindergeld-Antrag zu stellen, besuchen Sie die Website der Familienkasse aus Ihrer Region. Auf der Site finden Sie die Formulare “Erstantrag zum Kindergeld” und die “Anlage Kind”. Die Daten für Neugeborene können Sie online übermitteln.
Füllen Sie die Formulare aus und legen Sie die geforderten Dokumente bei. Die Geburtsurkunde reichen Sie bei Bedarf nach. Senden Sie den ausgefüllten Antrag an die Familienkasse der lokalen Agentur für Arbeit.
Im Anschluss gilt: Änderungen wie ein Abbruch der Ausbildung des Kindes, ein Umzug des Kindes in einen anderen Haushalt oder das Versterben des Kindes müssen Eltern und weitere Erziehungsberechtigte unverzüglich der Familienkasse melden. Die Änderungen geben erziehungsberechtigte Personen an, indem sie das “Formular für Veränderungsmitteilungen” ausfüllen.
Laut der Bundesagentur für Arbeit müssen sich Antragsteller über ihre Steueridentifikationsnummer ausweisen. Seit 2016 müssen Erziehungsberechtigte außerdem die Steueridentifikationsnummer des Kindes nennen. In Deutschland wird die Steuer-ID in den ersten drei Lebensmonaten der Neugeborenen ausgestellt und per Post versendet.
Welche Dokumente zusätzlich abgegeben werden müssen, steht in Relation zu dem Alter und den Lebensumständen des Kindes. Bei einem Baby reicht die Steuer-ID aus. Gleiches gilt für minderjährige Kinder ohne Behinderung. Die Voraussetzung: Die Kinder müssen in Deutschland geboren worden sein.
Bei Kindern, die im Ausland geboren wurden oder dort leben, reichen Sie die Geburtsurkunde des jeweiligen Kindes ein. Eltern von Kindern mit einer oder mehreren Behinderungen müssen dem Antrag zusätzlich Belege über das Handicap beilegen.
In Deutschland können Erziehungsberechtigte wie Eltern, Elternteile, Großeltern, Adoptiveltern und Pflegeeltern Kindergeld beantragen, sofern das Kind in ihrem Haushalt lebt. Dabei gilt es als empfehlenswert, die Formulare bereits vor der Geburt an die zuständige Familienkasse zu senden. So können sich Wartezeiten reduzieren.
Alternativ besteht die Möglichkeit, das Kindergeld nach der Geburt zu beantragen. Die Formulare finden Sie auf der Website der Agentur für Arbeit aus Ihrer Region. Die Anträge füllen Sie aus und ergänzen diese um die erforderlichen Dokumente.
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