Die Regelung gilt dann dauerhaft und auch für weitere Krankheitsbilder
Akute Atemwegserkrankungen sind derzeit sehr verbreitet. Viele Menschen sind krankgeschrieben, Arztpraxen und Wartezimmer überfüllt. Nach Hochrechnungen des Robert Koch-Instituts waren Ende November rund sieben Millionen Menschen von einer Erkältung, Grippe oder Corona-Infektion betroffen. Viele haben Sorgen, sich im Wartezimmer eine Erkältung zu holen oder gar mit Grippe- und Corona-Viren anzustecken. Auch die Ärzteschaft fordert seit längerem eine Rückkehr zur telefonischen Krankschreibung, die nach mehrmaliger Verlängerung am 1. April 2023 ausgelaufen war.
Ab dem 7. Dezember können Menschen in Deutschland nun wieder telefonisch eine Krankmeldung erhalten, wie das bereits in der Corona-Pandemie möglich war. Und das wird dann dauerhaft möglich sein. Bereits im Sommer hatte die Bundestag beschlossen, dass die telefonische Krankschreibung dauerhaft wiedereingeführt werden soll. Am 7. Dezember wird der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Regelungen dafür beschließen. Sabine Wolter, Gesundheitsrechsexpertin der Verbraucherzentrale NRW, erklärt den Umfang der neuen Regelung.
Weiterführende Infos und Links:
Quelle: Verbraucherzentrale NRW
Internet: www.verbraucherzentrale.nrw
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