Telefonische Krankschreibung ab 7. Dezember wieder möglich

Die Regelung gilt dann dauerhaft und auch für weitere Krankheitsbilder

Akute Atemwegserkrankungen sind derzeit sehr verbreitet. Viele Menschen sind krankgeschrieben, Arztpraxen und Wartezimmer überfüllt. Nach Hochrechnungen des Robert Koch-Instituts waren Ende November rund sieben Millionen Menschen von einer Erkältung, Grippe oder Corona-Infektion betroffen. Viele haben Sorgen, sich im Wartezimmer eine Erkältung zu holen oder gar mit Grippe- und Corona-Viren anzustecken. Auch die Ärzteschaft fordert seit längerem eine Rückkehr zur telefonischen Krankschreibung, die nach mehrmaliger Verlängerung am 1. April 2023 ausgelaufen war.

Ab dem 7. Dezember können Menschen in Deutschland nun wieder telefonisch eine Krankmeldung erhalten, wie das bereits in der Corona-Pandemie möglich war. Und das wird dann dauerhaft möglich sein. Bereits im Sommer hatte die Bundestag beschlossen, dass die telefonische Krankschreibung dauerhaft wiedereingeführt werden soll. Am 7. Dezember wird der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Regelungen dafür beschließen. Sabine Wolter, Gesundheitsrechsexpertin der Verbraucherzentrale NRW, erklärt den Umfang der neuen Regelung.

  • Telefonische Krankschreibung für mehrere leichte Erkrankungen
    Es gibt neue Regeln: Während der Corona-Pandemie galt die telefonische Krankschreibung nur für milde Atemwegsprobleme. Zukünftig soll die telefonische Krankschreibung bei Krankheiten ohne schwere Symptome wie zum Beispiel Magen-und Darm-Infektionen möglich sein, nicht aber bei schweren Krankheitsfällen. Hier müssen Patient:innen die Arztpraxis kontaktieren oder, wenn notwendig, einen Hausbesuch vereinbaren.
     
  • Betroffene müssen in der Arztpraxis bekannt sein
    Telefonische Krankschreibungen dürfen Arztpraxen aber nur für Personen ausstellen, die dort bekannt sind. Man muss daher innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens einmal in der Arztpraxis gewesen sein. Die telefonische Krankschreibung gilt normalerweise für höchstens sieben Tage. Eine Ausnahme davon ist möglich, wenn jemand zuvor persönlich in der Praxis untersucht wurde. Dann kann die Krankschreibung auch für mehr als sieben Tage erfolgen. Damit es keinen Missbrauch mit der Krankschreibung gibt, muss die Arztpraxis überprüfen, dass die anrufende Person auch tatsächlich diejenige ist, für die sie sich ausgibt.
     
  • So läuft die Krankmeldung beim Arbeitgeber
    Bei einer telefonischen Krankschreibung versenden viele Arztpraxen die Krankmeldung meist per Post oder E-Mail an die Patientin oder den Patienten. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung übermittelt die Arztpraxis elektronisch an die gesetzliche Krankenkasse der Versicherten. Arbeitnehmer teilen ihrem Arbeitgeber, so wie im Unternehmen geregelt, die Erkrankung und die Krankschreibung mit. Arbeitgeber rufen dann elektronisch die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei der gesetzlichen Krankenkasse ab.
      

Weiterführende Infos und Links:

 

Quelle: Verbraucherzentrale NRW
Internet: www.verbraucherzentrale.nrw