Zur gesunden Ernährung im Alter gehört neben der Auswahl von Speisen insbesondere der richtige Umgang mit Gesundheitsgefahren beim Einkauf, der Lagerung und Zubereitung von Lebensmitteln. Für ältere Menschen, Schwangere und Immungeschwächte besteht beim Verzehr von rohen Lebensmitteln wie Schweinemett oder Sprossen grundsätzlich die Gefahr einer Infektion mit Listerien. Bei wenig verarbeiteten verzehrfähigen Lebensmitteln, wie Räucherlachs oder Teewurst, sollten Senioren besonders auf die Verbrauchs- und Haltbarkeitsdaten achten. Darauf weist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) anlässlich des Tages der Seniorenernährung am 1. Oktober hin.
Im Jahr 2022 wurden im europäischen Schnellwarnsystem RASFF 32 Warnmeldungen zu Listerien in Lebensmitteln in Deutschland veröffentlicht. Besonders häufig betroffen waren Fleisch und Fleischprodukte, Milch und deren Erzeugnisse sowie Fisch und Fischprodukte. Dies geht aus einer Statistik des BVL hervor. Die Behörde ist die nationale Kontaktstelle von verschiedenen Netzwerken zum Warnen, Informieren und Austauschen für den gesundheitlichen Verbraucherschutz.
Tückisch bei diesem Krankheitserreger ist, dass sich die Listerien auch bei Kühlschranktemperaturen und in Vakuumverpackungen auf den Lebensmitteln vermehren können. Je wärmer ein Produkt gelagert wird, desto schneller können die Krankheitserreger wachsen.
Es ist deshalb wichtig, empfindliche Lebensmittel wie Wurstaufschnitt, Weichkäse und Rohwürste schon beim Transport nach Hause gekühlt zu halten und stets im Kühlschrank aufzubewahren. Nach Ablauf des Verbrauchs- oder Haltbarkeitsdatums sollten Senioren wegen der Listerien-Infektionsgefahr diese Lebensmittel nicht mehr verzehren.
Während gesunde Menschen Infektionen mit Listerien in der Regel nicht bemerken, können diese bei älteren Menschen und Immungeschwächten schwere Krankheitsverläufe wie Blutvergiftungen und Hirnhautentzündungen hervorrufen. Bei Schwangeren, die oft keine oder nur grippeähnliche Beschwerden haben, kann die Infektion auf das ungeborene Kind übergehen und zu Früh- oder Fehlgeburten führen.
Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Internet: www.bvl.bund.de
ACHTUNG Gesundheitsgefahr!
Verbraucherinnen und Verbraucher, die eines oder mehrere dieser Produkte erworben haben, sollten unbedingt auf den Konsum verzichten
Listerien können neben Übelkeit, Erbrechen oder Durchfall nach dem Verzehr betroffener Lebensmittel auch nach längerer Inkubationszeit (z.T. über 3 Wochen) Symptome ähnlich eines grippalen Infekts auslösen. Hierbei ist insbesondere die Gesundheit von Schwangeren, kleineren Kindern und Immungeschwächten gefährdet. Sollten oben genannte Symptome auftreten, suchen Sie umgehend Ihrem Hausarzt auf.
Eine Listeriose verläuft bei gesunden Menschen meist harmlos oder wird sogar kaum bemerkt. Werden besonders viele Erreger aufgenommen, kann es zu Fieber und Durchfällen kommen. Kleinkinder oder Menschen mit geschwächter Immunabwehr, wie frisch Operierte, Aids- oder Krebspatienten und Diabetiker können schwer erkranken.
Der Ausbruch der Erkrankung kann bis zu acht Wochen nach Aufnahme der Bakterien erfolgen. Listerien können Sepsen („Blutvergiftungen“) oder Meningitiden (Hirnhautentzündungen) verursachen, die mit Antibiotika behandelt werden können, aber dennoch in 30 Prozent der Fälle zum Tode führen.
Besonders bei Schwangeren ist eine Listeriose sehr gefährlich, da sie fatale Folgen für das ungeborene Kind haben kann. Es kann zu Frühgeburt, schweren Schädigungen oder sogar zum Absterben des Fötus kommen. Die Schwangere hingegen bemerkt die Erkrankung oft nicht einmal.
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