Marktcheck der Verbraucherzentrale NRW zeigt erhebliche Defizite bei der vorgeschriebenen Hinweispflicht
Kleine Elektrogeräte landen zu häufig im Müll. Um es Verbraucher:innen leichter zu machen, kaputte Fernbedienungen, Wecker oder Föhne gleich beim täglichen Einkauf zur umweltverträglichen Entsorgung abzugeben, müssen seit 1. Juli 2022 auch große Supermärkte, Discounter und Drogerien ausrangierte Elektrogeräte bis 25 Zentimeter Kantenlänge kostenlos zurücknehmen. Doch deutlich sichtbare Hinweise, wie und wo sie ihre Geräte im Laden abgeben können, finden die Kund:innen noch viel zu selten. Dies ergab ein Marktcheck der Verbraucherzentrale NRW. Nur knapp ein Drittel der besuchten Geschäfte setzte die gesetzlichen Vorschriften angemessen um. „Das ist nicht hinnehmbar“, kritisiert Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW.
Für Elektroaltgeräte gilt seit 2019 eine gesetzliche Sammelquote von 65 Prozent. Doch nur etwa 44 Prozent aller verkauften Geräte landen tatsächlich im Recycling oder in der ordnungsgemäßen Entsorgung. Damit es mehr Rückgabestellen für Verbraucher:innen gibt, wurde das Elektronik- und Elektroaltgerätegesetz geändert und auch der Lebensmitteleinzelhandel in das Rückgabesystem einbezogen. Voraussetzung: Die Läden haben eine Verkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern und bieten mehrmals im Kalenderjahr oder ständig selbst Elektroartikel an.
Seit gut einem Jahr sollten in solchen Geschäften (Supermärkte, Discounter, Drogerien) gut sichtbare Schrift- oder Bildtafeln in gut besuchten Bereichen des Ladens beziehungsweise Informationen auf den Websites die Kundschaft informieren, dass sie kleinere Altgeräte auch ohne Neukauf kostenlos abgeben können. In 15 NRW-Städten hat die Verbraucherzentrale nun insgesamt 138 Läden besucht und geprüft, wie die gesetzlichen Vorschriften umgesetzt werden. In Geschäften, die augenscheinlich die geforderte Größe haben, wurde nicht nur Vorhandensein und Ort von Hinweistafeln ermittelt, sondern auch getestet, ob ein kleines Altgerät problemlos abgegeben werden konnte.
Die Ergebnisse waren enttäuschend. Nur in 44 von 138 Geschäften (32 Prozent) waren die geforderten Bild- oder Schrifttafeln überhaupt vorhanden, jedoch bei sechs Läden an Stellen, die von Verbraucher:innen nicht gut gefunden werden können – etwa an der Pfandrücknahme oder an den Mülleimern. Zehnmal waren die Hinweise zwar am Laufweg der Kund:innen beziehungsweise im Ein-/Ausgangsbereich angebracht, aber sehr klein und unscheinbar, sodass sie wahrscheinlich nicht wahrgenommen werden.
In 107 von 138 Geschäften (78 Prozent) konnten die Testpersonen ihr Elektroaltgerät dennoch abgeben. Dies gelang jedoch teilweise erst auf Nachfrage bei Mitarbeitenden. In einigen Fällen erhielten die Tester:innen zudem fehlerhafte Auskünfte zur Entsorgung, etwa dass Handyladekabel in den Plastikmüll geworfen werden könnten, dass ein Handstecker in die Batteriesammelbox gelegt werden solle oder dass nur Geräte zurückgenommen würden, die auch im Laden verkauft werden.
„Auch wenn am Ende in gut 80 Prozent der Geschäfte Altgeräte – zumeist beim Personal – zurückgegeben werden konnten, hilft dies nur besonders informierten und entschlossenen Verbraucher:innen. Die Mehrzahl wird wegen der fehlenden Informationen wahrscheinlich gar nicht erst auf die Mitarbeitenden zugehen“, so Schuldzinski. „Wir fordern, dass der Einzelhandel seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachkommt und Hürden bei der Rückgabe abbaut. Anstatt die Vorschriften zu unterlaufen, die dazu beitragen sollen, die Sammel- und Recyclingquote zu erhöhen, wäre vielmehr eine Kampagne der Supermärkte und Discounter für die Rückgabe kleiner Elektroartikel wünschenswert.“
Quelle: Verbraucherzentrale NRW
Internet: www.verbraucherzentrale.nrw
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