Süßstoff Aspartam „möglicherweise krebserregend“
Was bedeutet die Bewertung der WHO für Verbraucher*innen?
In Kaugummis, Light-Getränken oder Desserts – Aspartam ist in vielen Lebensmittel als kalorienarmes Süßungsmittel enthalten. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) stuft den Süßstoff nun als „möglicherweise krebserregend“ ein. Was hat diese Entscheidung zu bedeuten und welche Konsequenzen ergeben sich daraus für Verbraucher*innen?
Aspartam ist eines von EU-weit zwölf zugelassenen Süßstoffen und ist etwa 200-mal süßer als Haushaltszucker. Auf dem Etikett eines Lebensmittels muss es als Süßungsmittel Aspartam oder E 951 angegeben werden.
Süßungsmittel sind Zusatzstoffe und müssen ein Zulassungsverfahren durchlaufen. Im Rahmen dieser Sicherheitsbewertungen legt die Europäische Sicherheitsbehörde (EFSA) für viele Zusatzstoffe einen ADI-Wert (Acceptable Daily Intake) fest. Dieser Wert gibt die Menge eines Stoffes an, die ein Mensch im Laufe seines Lebens täglich zu sich nehmen kann, ohne ein Gesundheitsrisiko einzugehen. Bei Aspartam liegt der ADI-Wert bei 40 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht. „Um diese Dosis zu überschreiten, muss eine Person mit einem Körpergewicht von 60 Kilogramm etwa 18 Liter Diät-Cola am Tag trinken“, erklärt Elisa Neutatz, Ernährungsexpertin beim VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB).
Die neue Einstufung von Aspartam als „möglicherweise krebserregend“ kommt von der Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC). Die IARC berücksichtigt bei ihrer Einordnung, ob ein Stoff grundsätzlich Krebs verursachen kann, aber nicht wie viel davon bedenklich oder gefahrlos ist. „Die Einstufung von Aspartam in dieser Gruppe bedeutet, dass ein Krebsrisiko keinesfalls sicher oder überhaupt wahrscheinlich ist. Ebenfalls hier eingestuft sind beispielsweise Aloe Vera, Benzin und elektromagnetische Felder“, so Neutatz.
Die WHO und die EFSA halten den Süßstoff bis zur empfohlenen maximalen Tagesverzehrmenge weiterhin für unbedenklich. Auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) kommt zu dem Ergebnis, dass keine Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Süßstoffe ausgehen – es schätzt die Studienlage jedoch generell als unzureichend ein. Der VSB empfiehlt, Zucker und Süßstoff generell zu reduzieren und die individuelle Süßschwelle zu senken.
Weiterführende Informationen finden Sie im VSB-Tipp >
Quelle: VerbraucherService Bayern im KDFB e.V.
Internet: http://www.verbraucherservice-bayern.de